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Neue Regelung für Geschäftsgeschenke: Freibetrag im EStG steigt auf 50€

Wachstumchancengesetz ändert Regelung

NTG24 - Neue Regelung für Geschäftsgeschenke: Freibetrag im EStG steigt auf 50€

 

Die jüngste Änderung im Einkommensteuergesetz (EStG), spezifisch in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, bringt eine wesentliche Neuerung für Unternehmen: Die Anhebung des Freibetrags für Geschäftsgeschenke. Diese Entwicklung ist das Ergebnis eines intensiven Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat und markiert einen signifikanten Schritt in der steuerlichen Behandlung von Geschäftsbeziehungen.

 

Hintergrund des Vermittlungsverfahrens

 

Die Erhöhung des Freibetrags auf 50 EUR ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das nach langen Verhandlungen und einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag realisiert wurde. Der Bundestag hatte das Gesetz ursprünglich am 17. November 2023 beschlossen, jedoch rief der Bundesrat am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss an. Eine entscheidende Sitzung fand am 21. Februar 2024 statt, in der mit der Mehrheit der Ampel-Koalition ein stark modifiziertes Gesetzespaket beschlossen wurde.

 

Der Weg zur Einigung

 

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Werbebanner Semitax 2Die Bestätigung des Verhandlungsergebnisses durch den Bundestag erfolgte am 23. Februar 2024, doch der entscheidende Moment trat bei der Bundesratssitzung am 22. März 2024 ein. Die Zustimmung der unionsgeführten Länder galt als unsicher, vor allem wegen der Kontroverse um die Agrardiesel-Subventionen. Durch das Zugeständnis der Bundesregierung, landwirtschaftliche Betriebe steuerlich anderweitig zu entlasten, konnte die Blockade letztlich überwunden werden.

 

Auswirkungen der Neuregelung

 

Mit der Anhebung des Freibetrags auf 50 EUR ermöglicht der Gesetzgeber Unternehmen, in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen Investitionen in die Pflege von Geschäftsbeziehungen vorzunehmen, ohne dabei steuerliche Nachteile zu befürchten. Diese Änderung stellt eine bedeutende Verbesserung für die deutsche Wirtschaft dar und fördert die Nutzung von Geschäftsgeschenken als Instrument der Kundenbindung und des Marketings.

 

Fazit

 

Die Anhebung des Freibetrags für Geschäftsgeschenke auf 50 EUR im Einkommensteuergesetz ist ein klarer Gewinn für die Unternehmenslandschaft in Deutschland. Dieser Schritt, hervorgegangen aus einem komplexen politischen Prozess und als Teil des Wachstumschancengesetzes, unterstreicht die Bedeutung von Flexibilität und Förderung im wirtschaftlichen Kontext. Während die neuen Regelungen erst für Wirtschaftsjahre ab 2024 gelten, markieren sie bereits jetzt einen positiven Impuls für die zukünftige Gestaltung von Geschäftsbeziehungen.

 

02.05.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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