Bayers innovativer Plan für zukünftige Klagen
Glyphosat-Vergleich von Bayer ist kein Schuldeingeständnis
In der letzten Woche erregte der Leverkusener Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer viel Aufsehen mit außergerichtlichen Vergleichen, welche im Rahmen der Streitigkeiten um den Glyphosat-haltigen Unkrautvernichter Roundup nun Milliardenhöhe erreicht haben. Bayer will damit den über 125.000 bisher eingereichten und angekündigten Klagen wegen angeblicher krebserregender Wirkungen von Bayers Roundup entgegenkommen, um endlich Planungssicherheit zu schaffen.
Die Höhe der vom Aufsichtsrat beratenen und abgestimmten Vergleiche soll sich insgesamt auf 10,1 bis 10,9 Milliarden US-Dollar belaufen. Davon seien 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar für die derzeitig anhängigen Klagen vorgesehen, welche rund 75 % aller eingereichten und angekündigten Klagen ausmachten. Die übrigen bis zu 1,25 Milliarden US-Dollar sollen für potenzielle zukünftige Klagen zurückgehalten werden, um auch diese bereits jetzt kalkulatorisch zu berücksichtigen. Der Anwalt und Glyphosat-Schlichter Kenneth Feinberg sagte im Interview mit der FAZ: „Meiner Erfahrung nach bringt diese Einigung dem Unternehmen die Gewissheit, die es braucht."
Innovativer Plan für Umgang mit zukünftigen Klagen
Für den Umgang mit zukünftigen weiteren Klagen einigten sich Vorstand und Aufsichtsrat unter Mitwirkung eines eigens eingerichteten Ausschusses zum Glyphosat-Rechtskomplex einstimmig auf ein außerordentlich innovatives Verfahren. Ein wissenschaftliches Expertengremium soll in Zukunft untersuchen, welche tatsächlichen Zusammenhänge zwischen Glyphosat und Krebserkrankungen bestehen. Es soll geklärt werden, ob und ab welcher Dosis Glyphosat Lymphdrüsenkrebs verursachen kann und inwiefern somit auch der Unkrautvernichter Roundup gesundheitsschädigende Wirkungen entfalten kann.
Zukünftige Kläger haben demnach nur einen Anspruch auf Entschädigung, falls diese mehrjährigen Studien feststellen, dass ein solcher Zusammenhang insofern besteht, als dass der Glyphosat-haltige Unkrautvernichter tatsächlich krebserregende Wirkung entfaltet. Zur Wirksamkeit bedarf diese kreative Lösung noch der Zustimmung des Bundesbezirksrichters von Nord-Kalifornien, Vince Chhabria.
Der Plan macht überdies noch einmal deutlich, dass der Vergleich kein Schuldeingeständnis sein soll, wie Konzernchef Werner Baumann in einer Telefonkonferenz mit Journalisten betonte. Stattdessen wolle man sich nun der Zukunft widmen; auf den Einsatz von Glyphosat in den Produkten soll allerdings nicht verzichtet werden.
Kein garantierter Erfolg
Problematisch könnte sich die Zustimmung des Gerichts gestalten, da fraglich bleibt, wie viele Klagen noch ausstehen könnten. Kanzleien, welche um die 25.000 weitere Kläger repräsentieren, wollen sich noch nicht einigen und auch der Weiterverkauf des Unkrautvernichters Roundup könnte mehr neue Fälle generieren.
Bildnachweis: © Bayer AG
Positive Auswirkungen auf Aktienkurs
Der aktuelle Trend und insbesondere die zukunftsfähige, kreative Lösung, lassen Investoren optimistisch nach vorne blicken. Nachdem bereits am Dienstag nach Verkündung der Gerüchte um die Einigung der Kurs stieg, legte der Aktienkurs zum Ende der Woche und nach Bestätigung der Vergleiche noch einmal zu und stabilisierte sich dann.
Besonders positiv wirkte es sich auch aus, dass Bayer nicht nur den Glyphosat-Disput beigelegt hat, sondern überraschenderweise im gleichen Zug auch noch zwei weitere Rechtsstreitigkeiten angegangen ist. So will der Konzern bis zu 400 Millionen US-Dollar in die Hand nehmen, um Verfahren wegen Verwehungen des umstrittenen Unkrautvernichters Dicamba und angeblich dadurch verursachen Ernteschäden beizulegen. Darüber hinaus plant der Leverkusener Chemiekonzern etwa 820 Millionen US-Dollar ein, um einen wesentlichen Teil der gegen das Unternehmen laufenden Klagen wegen durch das Umweltgift Polychlorierten Biphenylen (PCB) verursachten verseuchten Gewässern beizulegen.
Die Klagewelle im Zuge des Glyphosat-Themas hatte Bayer stark unter Druck gesetzt. Insbesondere die große Unsicherheit, die mit dem Thema einhergeht, schlug sich an der Börse nieder.
Startpunkt Monsanto-Übernahme
Ausgangspunkt der Rechtsstreitigkeiten der Bayer AG ist die Übernahme des amerikanischen Saatgutriesen Monsanto im Jahre 2018. Der Leverkusener Traditionskonzern hatte Monsanto für 63 Milliarden US-Dollar übernommen und damit auch einige rechtliche Problematiken mit deren Produkten im Zusammenhang mit Glyphosat und Co.
Nachdem die WHO-Krebsforschungsagentur IARC entgegen der Einschätzung anderer Behörden wie zum Beispiel der US-Umweltbehörde EPA, welche kein so hohes Risiko sahen, Glyphosat im Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat, war es in Amerika zu verschiedenen Schadensersatzklagen krebserkrankter Menschen gegen Monsanto gekommen. Seitdem sind bereits drei Schuldsprüche gegen Monsanto erlassen worden, die Berufungsprozesse dauern derzeit an.
Das in den Vereinigten Staaten angewandte Konzept der sogenannten punitive damages führt dazu, dass die gewährten Schadenersatzsummen horrende Ausmaße annehmen. Die Zahlungen sollen dabei über den rein kompensatorischen Aspekt hinaus auch bestrafenden und abschreckenden Charakter haben und den Unrechtsgehalt der verurteilten Handlungen widerspiegeln.
Zum Zeitpunkt der Übernahme im Juni 2018 waren vergleichsweise wenige Klagen vor US-Gerichten anhängig. Bayer fuhr zunächst eine klare Linie und ging mit einer harten Verteidigungsstrategie vor, welche sich auf die von Zulassungsbehörden in den USA, Europa und Asien vorgenommene Einstufung von Glyphosat als nicht krebserregend stützte. Nachdem Geschworenengerichte in Amerika sich jedoch überraschenderweise nicht von dieser Einstufung überzeugt zeigten und zwischen August und Mai 2019 gegen Bayer urteilten, startete der Leverkusener Traditionskonzern im Frühsommer 2019 seine neue Verteidigungsstrategie und begann mit den Klägeranwälten über außergerichtliche Einigungen zu verhandeln.
29.06.2020 - Lena Beermann - lb@ntg24.de
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