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Entscheidung über Leben und Tod liegt weiterhin bei Ärzten

Behandlung bei Engpässen – eine rechtlich komplexe Frage

NTG24 - Entscheidung über Leben und Tod liegt weiterhin bei Ärzten

 

Es ist eine besonders heikle Situation, über die man möglichst nicht nachdenken will, aber auch eine Situation, die nicht ganz unrealistisch ist: bei Behandlungsengpässen während der Corona-Pandemie kann es dazu kommen, dass Ärzte gewisse Patienten aufgeben müssen. Diese müssen dann entscheiden, wen sie retten und wen nicht. Das Fachwort für diese Entscheidung ist Triage und wird von dem französischen Verb „trier“, was so viel wie „sortieren“ bedeutet, abgeleitet.

Konkret geht es dabei um das Szenario, dass so viele Menschen schwer krank sind, dass es nicht für alle Betroffenen Platz auf der Intensivstation gibt und andere medizinische Engpässe, wie das Fehlen von Beatmungsgeräten, vorliegen.

Mehrere medizinische Fachgesellschaften haben gemeinsam Empfehlungen erarbeitet, die sich an den Erfolgsaussichten der Behandlung orientieren. Entscheidendes Kriterium soll danach sein, welcher Patient die größeren Überlebenschancen hat. Eine andere Einstufung, wie z.B. nach Alter, Vorerkrankungen oder Behinderungen soll es ausdrücklich nicht geben dürfen. Gesetzliche Vorgaben, nach welchen Kriterien über eine Behandlung bei zu geringen medizinischen Ressourcen entschieden wird, gibt es jedoch bislang nicht.

Daher wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Ziel geklagt, eine verbindliche Regelung der Triage zu erreichen. Mit einem aktuell veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht jedoch einen Eilantrag dazu ab. Der Gesetzgeber muss vorerst nicht verbindlich regeln, wen Ärzte in der Corona-Pandemie retten sollen und wen nicht, wenn ein derartiges Szenario eintritt. Die Verfassungsbeschwerde ist aber weiter anhängig.

 

Keine leicht zu klärende Frage

 

Die Verfassungsrichter geben dafür zwei Hauptgründe an. Zum einen glauben sie aufgrund der aktuellen Lage nicht daran, dass diese Situation eintreten wird. Der Beschluss stammt vom 16. Juli - seither ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder gestiegen. Jedoch ist die Gesamtsituation nicht mit den höchsten Infektionszahlen und dem medizinischen Kenntnisstand im April vergleichbar.

Zum anderen handelt es sich hierbei um eine sehr komplexe Materie. Es ist eine äußerst schwierige Rechtsfrage, inwieweit der Gesetzgeber Vorgaben machen darf, wer bei medizinischen Engpässen zuerst behandelt werden soll und wer nicht. Etwas so Grundlegendes sollte und kann nicht in einem Eilverfahren geklärt werden.

 

14.08.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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