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Streit über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Einigung zum Bundespolizeigesetz

NTG24 - Streit über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung

 

Im Gegensatz zu den Länderpolizeien, die im jeweiligen Bundesland die allgemeinen polizeilichen Aufgaben wahrnehmen, hat die Bundespolizei ihre Kompetenzen bundesweit und ausschließlich im sonderpolizeilichen Bereich. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Sicherung des Bahn- sowie des Flugverkehrs und der Grenzschutz. Im Rahmen dieser Aufgaben ist sie auch in der Kriminalitätsbekämpfung tätig.

Die genauen Befugnisse sind im Bundespolizeigesetz geregelt. Über eben dieses Gesetz, das aus dem Jahr 1994 stammt, wurde nun schon lange von Union und SPD diskutiert. Diese scheinen jedoch endlich zu einem Kompromiss gekommen zu sein.

 

Anpassung an neue Gefahren

 

Wie die „FAZ“ berichtet, soll die Bundespolizei demnach mehr Befugnisse erhalten. In erster Linie sollten die Befugnisse der Beamten erweitert werden, um auf neue Gefahren mit modernen technischen Fahndungsmethoden reagieren zu können.

Zu den konkreten Befugnissen gehört insbesondere die Möglichkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Außerdem soll die Bundespolizei selbst Platzverweise erteilen oder Blutproben entnehmen lassen können. Neu ist zudem die Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern. Zudem soll es der Bundespolizei erlaubt werden, Handys und Mobilfunkkarten zu lokalisieren.

Im ersten Entwurf war auch noch eine großflächige, automatisierte Gesichtserkennung auf Flughäfen und Bahnhöfen vorgesehen, die allerdings von dem SPD-geführten Justizministerium abgelehnt wurde. Auch die Onlinedurchsuchung und die elektronische Gesichtserkennung sollen weiterhin nicht erlaubt sein.

 

Kritik hinsichtlich der Bestimmungen

 

Im Rahmen der neuen Befugnisse ist besonders die Quellen-TKÜ sehr umstritten. Dabei sollen Bundespolizisten Endgeräte wie Smartphones oder Computer hacken können, einen Bundestrojaner aufspielen und so laufende Gespräche vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung mitschneiden dürfen.

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeKritik besteht insbesondere bezüglich der Verfassungsmäßigkeit. Es ist offensichtlich, dass die Anwendung der Quellen-TKÜ einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen, muss dieser verhältnismäßig sein. Doch gerade dies wird von vielen angezweifelt. Es wird die Gefahr gesehen, dass das dadurch erreichte Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das Maß übersteigt, was demokratisch noch vertretbar ist.

Daher stellt sich die Frage, ob diese Erweiterung an Befugnissen nicht sogar ein Schritt in die falsche Richtung bezüglich Sicherheit sein kann.

 

01.12.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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