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Karlsruhe befasst sich mit dem Freihandelsabkommen Ceta

Konkretisierung der sogenannten Integrationsverantwortung

NTG24 - Karlsruhe befasst sich mit dem Freihandelsabkommen Ceta

 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sich nach eigener Angabe ab dem 13. Oktober mit einer Organklag der Linksfraktion im Bundestag wegen des Freihandelsabkommens Ceta befassen (Az. 2 BvE 4/16). Dabei möchte die Bundestagsfraktion klären lassen, welche Anforderungen an die sogenannte Integrationsverantwortung zu stellen sind.

 

Nicht die erste Streitigkeit rund um Ceta

 

Das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta ist schon öfter aufgrund von Unstimmigkeiten und Unsicherheiten aufgefallen, sodass bereits mehrere Klagen in Bezug darauf anhängig sind. So war Ceta bereits vor Inkrafttreten aufgrund besonders großen öffentlichen Widerstands aufgefallen. Gegner des Abkommens befürchteten, dass dadurch Umwelt- und Sozialstandards ausgehöhlt und Sonderrechte für ausländische Investoren geschaffen sowie demokratische Grundprinzipien verletzt würden. Linke und Grüne setzten sich schon damals gegen die Ratifikation des Abkommens ein.

 

Fragen um die Integrationsverantwortung

 

Im nun anhängigen Verfahren wird eine Stellungnahme zu Ceta angegriffen, welche der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU und SPD beschlossen hatte. Mit dieser Stellungnahme sei der Bundestag seinen Verantwortungen im Rahmen der europäischen Integration nicht gerecht geworden, bemängelt die Linksfraktion.

Bereits im Februar 2017 war das Freihandelsabkommen vom EU-Parlament mit großer Mehrheit beschlossen worden, woraufhin Teile von Ceta im September desselben Jahres vorläufig in Kraft traten. Da mit dem Abkommen nationale Kompetenzen an EU-Institutionen übertragen werden, muss Ceta, um vollständig in Kraft zu treten, noch durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Hierbei muss die Bundesregierung ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene eine Stellungnahme zugrunde legen. Die Linksfraktion rügt nun eine unzureichende Beteiligung des gesamten Bundestages bei einer vorläufigen Stellungnahme.

Das Organstreitverfahren soll neben der Zulässigkeit der Klage nun auch klären, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Bundestag mit der Integrationsverantwortung verbunden sind.

 

10.08.2020 - Lena Beermann - lb@ntg24.de

 

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