Der BND braucht mehr Kontrolle
Wichtiges Urteil des BVerfG zur BND-Überwachung
Das BVerfG in Karlsruhe hat in einem wegweisenden Urteil über die Grenzen der Überwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) entschieden. Dabei geht es um die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Der Hintergrund ist, dass der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf wichtige Informationen durchsuchen kann und die Daten auch für ausländische Partnerdienste auswertet oder an diese weitergibt. Da jedoch deutsche Bürger nicht auf diese Weise überwacht werden dürfen, versucht der BND deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren.
Seit 2017 gibt es in dem reformierten BND-Gesetz dafür eine rechtliche Grundlage. Anlass für die Errichtung dieser Grundlage war die Zusammenarbeit des BND mit dem US-Auslandsgeheimdienst (NSA), die 2013 aufgedeckt wurde.
Für die Klage beim BVerfG haben sich die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und andere Medienorganisationen mit ausländischen Journalisten zusammengetan. Sie kritisieren die Beschränkungen und Kontrollen als nicht auszureichend, da es viele Lücken gebe und Daten von Deutschen nicht verlässlich gelöscht würden. Sie sehen das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit, die im Grundgesetz geschützt sind, als verletzt und wollten nun erreichen, dass das BND-Gesetz nachgebessert wird.
Zudem geht es um die zentrale Frage, ob eine deutsche Behörde auch bei ihrer Arbeit im Ausland an das Grundgesetz gebunden ist und ob sich somit auch Ausländer im Ausland auf den deutschen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses berufen dürfen.
Beantwortung einer grundsätzlichen Frage
Mit dem Urteil heute wurde diese grundsätzliche Frage bezüglich der Anwendung der Grundrechte geklärt. Das BVerfG hat die Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den BND in ihrer derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt das BVerfG der Verfassungsbeschwerde statt. Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, verkündete der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth.
In ihrem Urteil halten die Richter damit zum ersten Mal fest, dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss. Die Bundesregierung muss nun das BND-Gesetz erneut ändern.
19.05.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de
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