Corona - Keine gesetzliche Impflicht
Was heißt das arbeitsrechtlich?
Es wird davon ausgegangen, dass am 27. Dezember die Impfungen in den Bundesländern beginnen können. Am 21. Dezember hat die europäische Arzneimittelbehörde EMA bereits dem Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von BioNTech zugestimmt. Daraufhin hat die EU-Kommission die Zulassung erteilt.
Nun sollen nach der Impfverordnung der Bundesregierung die besonders gefährdeten Personengruppen zuerst geimpft werden. Dazu zählen die Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen, aber auch Pflegepersonal und medizinische Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern und Impfzentren, da Angestellte in diesen Bereichen besonders gefährdet sind und durch den täglichen Kontakt mit Patienten oder Heimbewohnern das Virus sehr schnell an viele Personen weiterverbreiten können.
Auch wenn man natürlich noch keine genauen Zahlen sagen kann, ist es sicher, dass einige Menschen sich trotzdem nicht impfen lassen wollen. Und das ist grundsätzlich auch rechtens. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird es in Deutschland nämlich keine Impfpflicht gegen Covid-19 geben. Eine Impfung ist somit freiwillig.
Welchen arbeitsrechtlichen Einfluss hat dies?
Doch was steht Arbeitgebern zu, deren Arbeitnehmer sich nicht impfen lassen wollen? Nach der aktuellen Rechtslage können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, sich gegen Corona impfen zu lassen. Ansonsten würde eine vom Arbeitgeber angeordnete Impfung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen und in die körperliche Unversehrtheit eingreifen.
Ein Impfverlangen von Arbeitgebern ist höchstens in absoluten Ausnahmefällen denkbar, insbesondere wenn es sich um einen Arbeitsplatz handelt, für den eine Impfung zwingend erforderlich ist. Dies könnte aber gerade bei Personal in Kliniken, Arztpraxen oder Altersheimen denkbar sein.
Flächendeckende Impfungen
Jedoch ist es bedenklich, dass schon jetzt im Vorfeld Überlegungen und Diskussionen über arbeitsrechtliche Konsequenzen bezüglich der Impfung entfachen. Denn nur weil es keine Verpflichtung zur Impfung gibt, heißt das nicht, dass nicht dringend dazu geraten werden sollte. Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Da Masken, Abstände und andere Maßnahmen nur halbherzig beachtet werden, können nur effektive und sichere Impfungen einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.
Jedoch muss sich dafür ein Großteil der Bevölkerung auch tatsächlich impfen lassen, sonst bringt der beste Impfstoff nichts.
25.12.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de
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