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Juristische Folgen für Trump

Was kann auf Donald Trump nun zukommen?

NTG24 - Juristische Folgen für Trump

 

Seit vergangenem Samstag ist klar, – außer für Donald Trump selber – dass er die Wahl gegen seinen Kontrahenten Joe Biden verloren hat. Mal abgesehen von der offensichtlichsten Tatsache, dass er sein Amt als Präsident der USA verliert, zieht dies viele Folge mit sich. Insbesondere die juristischen Folgen in strafrechtlicher Hinsicht könnten für ihn selber schwerwiegend werden.

Laut „New York Times“ laufen rund 30 Verfahren gegen ihn, die von sexuellen Missbrauch bis Geldwäsche reichen. Zwölf davon sind Untersuchungen des Kongresses. Zehn laufen auf Bundesebene und acht auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten. Die Staatsanwaltschaft in Manhattan ermittelt sogar mehrfach wegen Bankbetrugs, Versicherungsbetrugs, Steuerhinterziehung und Bilanzfälschung gegen Trump.

Bis jetzt wurde Trump nur durch seine Immunität als Präsident vor dieser Anhäufung von Klagen geschützt. Daher spielt dies wahrscheinlich auch eine große Rolle, warum er seine Niederlage noch nicht akzeptieren will.

Bei Schuldsprüchen könnten die Strafen in Millionenhöhe gehen, sodass Trump dann zumindest finanziell schwer getroffen werden würde. Doch gibt es für ihn noch einen Ausweg, außer darauf zu hoffen, dass es nicht zu Schuldsprüchen kommt?

 

Die Sache mit der Begnadigung

 

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeEine Möglichkeit, den Verfahren zumindest teilweise zu entkommen, wäre eine Begnadigung. Dies ist jedoch nicht so einfach. Zwar bekamt bereits Präsident Richard Nixon eine Begnadigung, diese wurde jedoch nicht von ihm selber, sondern von seinem Nachfolger Gerald Ford ausgesprochen.

Eine Selbstbegnadigung durch Trump würde vermutlich nicht Bestand haben, falls dieser auf die Idee kommen würde.

Somit hat nur Joe Biden als neuer US-Präsident die Möglichkeit, seinen Amtsvorgänger zu begnadigen, jedoch nur in Verfahren auf Bundesebene. Sollte also der Fall tatsächlich eintreten, dass Biden Trump begnadigt, würden auf jeden Fall die acht Verfahren auf Bundesstaatenebene auf ihn zukommen.

 

09.11.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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