EEG Novelle 2021 - Besondere Ausgleichsregelung: Antragstellung 2021
Durchschnittsstrompreise für Besondere Ausgleichsregelung nach EEG 2021 veröffentlicht
Wie wir zuletzt bereits berichteten, hält das neue - zum 01.01.2021 in Kraft getretene - EEG 2021 einen neuen Rahmen für die Antragstellung zur sog. Besonderen Ausgleichsregelung bereit. Diese Woche hat das BAFA die maßgeblichen Strompreise für die kommende Antragsrunde veröffentlicht.
Voraussetzungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR)
Die zentrale Voraussetzung für die Reduzierung der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung ist der Nachweis der sog. Stromkostenintensität (SKI). Hierbei handelt es sich um das Verhältnis von Stromkosten zu Bruttowertschöpfung. Erreicht dieses die jeweils erforderliche Höhe, kann es zur Reduzierung der EEG-Umlage kommen. Die Schwelle der Stromkostenintensität beträgt für Liste 1-Unternehmen derzeit 14 Prozent und wird in den nächsten drei Jahren jeweils 1 Prozent nach unten gesetzt, von 14 Prozent im Antragsjahr 2021 auf letztlich 11 Prozent im Antragsjahr 2024. Für Liste 2-Unternehmen liegt und bleibt die Schwelle bei 20 Prozent.
Bei der Berechnung der SKI werden jedoch nicht die tatsächlichen Stromkosten eines Unternehmens heranzogen, sondern sog. Durchschnittstrompreise, aus denen dann wiederum die maßgeblichen Stromkosten des jeweiligen Unternehmens berechnet werden. Die Unternehmen werden dabei entsprechend ihrem Strombezugs- und Stromverbrauchsverhalten in 64 Gruppen eingeteilt. Jeder dieser Gruppen wird dann auf Basis von Vergangenheitsdaten ein Durchschnittsstrompreis zugewiesen. Dies führt zu einer stärkeren Standardisierung und damit zu einer Vermeidung bzw. Eliminierung von „Ausreißern“.
Hintergrund der Berechnungsmethodik
Das Abstellen auf durchschnittliche Strompreise - ohne dabei die tatsächlichen Stromkosten zu berücksichtigen - hat seine Ursache nicht zuletzt in dem gestalterischen bis hin zum missbräuchlichen Verhalten mancher Industrieunternehmen. So kam es in der Vergangenheit regelmäßig zu fragwürdigen Vertrags- und Preisgestaltungen, um im Einzelfall den benötigen hohen Strompreis zu erzielen. Die Europäische Kommission hatte in ihren Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 festgelegt, dass sich die Stromkostenintensität anhand durchschnittlicher Strompreise von stromkostenintensiven Unternehmen mit ähnlichen Stromverbräuchen bemessen soll. Hierdurch soll insbesondere verhindert werden, dass die Stromkostenintensität eines Unternehmens durch Preisgestaltungen beim Strompreis künstlich erhöht wird.
Durchschnittsstrompreise für BesAR Antragsrunde 2021 veröffentlicht
Das BAFA hat nun die Durchschnittsstrompreise für anstehende BesAR Antragsrunde 2021 veröffentlicht. Bemerkenswert sind die in einigen Segmenten deutlich höheren Strompreise im Vergleich zur Vorjahrestabelle. Das spielt vielen Unternehmen bei Ihren Berechnungen natürlich in die Karten.
Fazit
Rechnen kann sich mal wieder lohnen. Die neuen deutlich gestiegenen Durchschnittstrompreise im Zusammenspiel mit den weiteren gesetzlichen Vereinfachungen bei der BesAR dürften auch dieses Jahr wieder viele Unternehmen in die Lage versetzen, bis zum 30. Juni einen entsprechenden Antrag zu stellen.
12.03.2021 - Stefan Ulrich - su@ntg24.de
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