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Polizei mit Großaufgebot in Berlin

Kundgebungen dürfen stattfinden

NTG24 - Polizei mit Großaufgebot in Berlin

 

Der Demonstrationszug sowie die Kundgebungen gegen die Corona-Politik dürfen in Berlin stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Der Innensenator Geisel hat daher die Demonstranten dazu aufgerufen, den Infektionsschutz nicht zu vernachlässigen. Er gab zudem zu bedenken, dass es bei Veranstaltungen zu Gewalt kommen könnte.

 

Entwicklung des Verbots

 

Die Entwicklung des Verbots wurde in den letzten Tagen stark diskutiert. Es fing damit an, dass die Berliner Behörden die für diesen Samstag geplanten Demos verbieten wollten. Als Grund dafür wurde angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe, da oft der Abstand nicht eingehalten werden würde und auch auf Masken verzichtet werden würde.

Gegen dieses Verbot hatte dann die Initiative „Querdenken“, die die Großkundgebung angemeldet hatte, erfolgreich geklagt. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot auf und erlaubte die Kundgebungen, wenn auch unter strengen Auflagen. Es stellte fest, dass für die Voraussetzungen für ein Verbot nicht vorlägen. Eine direkte Gefahr für die öffentliche Sicherheit lasse sich weder aus dem Verlauf der Demo am 1. August noch aus der Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt und mit 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams Vorkehrungen getroffen, die ausreichend seien.

Die Polizei wiederum legte dagegen Beschwerde beim OVG ein. Dieses bestätigte am Samstagmorgen in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.

 

Maskenpflicht angeordnet

 

Die Polizei ist daher nun mit einem Großaufgebot vor Ort. Nach Schätzungen sind fast 18.000 Menschen versammelt. Es gebe aber noch Zustrom zu einem geplanten Demonstrationszug, sagte eine Sprecherin.

Die Polizei teilte per Twitter mit, dass die Demo-Teilnehmer mehrfach vergeblich aufgefordert wurden, die Mindestabstände einzuhalten. Daher wurde eine Maskenpflicht angeordnet. Wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden und dann auch keine Masken getragen werden, wäre es „das letzte Mittel“, den Demonstrationszug nicht starten zu lassen und die Versammlung aufzulösen.

 

29.08.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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