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Entwicklungen im Abgasskandal

Der Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale

NTG24 - Entwicklungen im Abgasskandal

 

Im September 2015 wurde öffentlich bekannt, dass die Volkswagen AG eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorisierung ihrer Dieselfahrzeuge verwendet hatte. Seitdem gab es an vielen Gerichten diesbezüglich bereits Verfahren mit verschiedenen Ausgängen.

Was jedoch lange noch unsicher war, wird jetzt abgeschlossen: Vergleichsverhandlungen. Nachdem die Verhandlungen zunächst scheiterten, folgte Ende Februar eine Wiederaufnahme und VW konnte sich im zweiten Anlauf mit der Verbraucherzentrale auf einen Vergleich einigen.

Es wurde insgesamt eine Summe von 830 Millionen Euro geplant, die an die Kunden ausgezahlt werden soll. Das Angebot richtet sich an ca. 260.000 Menschen, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten. Bereits Mitte April hatte VW mit einem Großteil der Kunden einen Vergleich geschlossen. Das Geld soll ab dem 5. Mai ausgezahlt werden

Ursprünglich sollte die Frist für die Annahme des Vergleichs am 20.04.2020 enden, jedoch wurde sie bis zum 30. April verlängert. Der Grund dafür lag in zahlreichen Beschwerden, bei denen Probleme hinsichtlich des Service-Centers gemeldet wurden.

Die hohe Zahl der Vergleiche zeigt, dass viele Kunden damit zufrieden sind. Es hat jedoch auch Auswirkungen auf das ohnehin überlastete Justizsystem. Wären die Vergleiche nicht zustande gekommen, hätten sich Verfahren ergeben, die sich über viele Jahre erstreckt und die Justiz enorm belastet hätten.

Verbraucher haben das Recht, den Vergleich innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Wer dem Vergleich zugestimmt hat, kann nicht mehr gegen VW klagen. Wer den Vergleich jedoch nicht akzeptiert hat, kann eine individuelle Klage einreichen.

Für Verbraucher, deren Vergleich durch die Fristverlängerung noch nicht fertig abgeschlossen ist, bietet diese jedoch eine neue Möglichkeit. Am 5. Mai verhandelt der BGH über eine Einzelklage eines Autokäufers gegen VW. Sollte am selben Tag noch ein Urteil gefällt werden, das zudem verbraucherfreundlich ist, könnten Verbraucher ihren Vergleich widerrufen, da die Widerrufsfrist dann zu laufen beginnt, wenn der Vergleichsschluss bestätigt ist. Das Widerrufsende könnte daher nach der mündlichen Verhandlung liegen, sodass die Betroffenen dann doch eine Einzelklage einreichen könnten, die ihnen eventuell einen höheren Schadensersatz bringt. Dies würde jedoch nur wenige der 260.000 Menschen betreffen und es ist unwahrscheinlich, dass an dem Tag selber ein Urteil zustande kommt.

Was jedoch als problematisch angesehen werden kann, ist, dass es durch den Vergleich kein „Musterurteil“ geben wird, das grundsätzliche Fragen geklärt hätte, die auf andere Einzelfälle übertragbar gewesen wäre. Zudem kann so nicht festgestellt werden, ob VW seine Kunden mit dem Einbau der Abschalteinrichtung im juristischen Sinne betrogen hat und deshalb Schadensersatz zahlen muss.

 

24.04.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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