BVerwG weist alle Klagen gegen Fehmarnbelt-Tunnel ab
Fehmarnbelt-Tunnel erhält endlich deutsches Baurecht
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Weg frei gemacht für den Bau des umstrittenen Fehmarnbelt-Tunnels. Dies berichtete gestern das juristische Nachrichtenportal ,,Legal Tribune Online‘‘.
Das Gericht in Leipzig wies nun gestern alle Klagen gegen die Baupläne für den Ostseetunnel ab. Das Bauprojekt verstoße nicht gegen Naturschutzrecht und den Planern seien auch sonst keine Abwägungsfehler unterlaufen, urteilten die Bundesrichter (Urteil vom 03.11.2020, Az. 9 A 7.19 u.a.). Der 18 km lange Tunnel soll Fehmarn mit dem Lolland in Dänemark verbinden.
Die Leipziger Richter hatten über 6 Klagen zu entscheiden, eine weitere Klage eines Landwirts wurde kurz vor der Urteilsverkündung für erledigt erklärt. Zwei Naturschutzverbände, mehrere Fährunternehmen sowie die Stadt Fehmarn hatten sich gegen das Vorhaben gewandt. Sie zweifelten die Verkehrsprognosen für den Eisenbahn- und Autotunnel an und fürchteten gravierende Umweltauswirkungen, etwa auf Schweinswale, Miesmuscheln und Eiderenten.
Die Einreden überzeugten das BVerwG aber nicht. Dem Bauvorhaben fehle es nicht an einer Planrechtfertigung, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung. Deutschland und Dänemark hatten sich in einem Staatsvertrag auf das Projekt verständigt. Damit sei der Bedarf für den Tunnel gesetzlich geregelt - auch wenn dort sehr viel weniger Autos fahren werden als normalerweise auf deutschen Autobahnen. Die Kritiker hatten die Trasse als überdimensioniert eingestuft.
Dänemark signalisiert baldigen Baubeginn
Das Gericht sah auch keinen Verstoß gegen das Naturschutzrecht. So sei zum Schutze der im Fehrmarn-Belt lebenden Schweinswale vor Baulärm ein vorsorglicher Grenzwert festgesetzt worden, der deutlich unter dem Quellpegel großer Schiffe und Fähren liege. Für eventuell erforderliche Unterwassersprengungen gäbe es Geräte, die die Schallausbreitung um 90 % reduzieren würden. Laut BVerwG hätten Untersuchungen deutlich gemacht, dass die Durchführung des Projekts keine erheblichen Risiken für Rastvögel und die Eiderenten bewirke.
In einem Punkt müssen die Planer laut Gericht allerdings nachbessern. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses waren im Bereich der Trasse Riffe entdeckt worden, die als Biotope streng geschützt sind und nicht zerstört werden dürfen. Hier muss in einem ergänzenden Verfahren nun geklärt werden, wie das Problem nachträglich gelöst werden kann.
Der Naturschutzbund Nabu reagierte mit Enttäuschung auf das Leipziger Urteil. ,,Wir sind erst einmal enttäuscht, dass das Gericht unseren Sorgen um den Schutz von Ostsee, von Schweinswalen und von Meeresenten nicht gefolgt ist‘‘, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Bedenken der Naturschützer seien quasi weggewischt worden. Froh sei der Nabu aber, dass das Riff-Problem geklärt werden muss. ,,Die Fehler, die da gemacht worden sind, müssen bereinigt werden‘‘, sagte Krüger. ,,Wir hoffen, dass die Planungsträger damit sehr ernsthaft umgehen.‘‘
Die dänische Projektgesellschaft Femern A/S kündigte einen baldigen Baubeginn an. ,,Das Gericht hat alle Klagen abgewiesen, das heißt, wir dürfen sofort in Deutschland beginnen.‘‘ Ab Januar werde eine Fabrik für die Tunnelelemente in Dänemark errichtet. Achteinhalb Jahre später solle der Tunnel fertig sein.
Femern A/S gehört zur Sund & Bælt Holding A/S, die sich zu 100 % im Eigentum des dänischen Staats befindet und dem Verkehrsministerium unterstellt ist. Sund & Bælt Holding A/S ist auch für die Brücke über den Großen Belt verantwortlich.
Die Verzögerungen im Planungsprozess sind vollständig auf die deutsche Seite zurückzuführen. In Dänemark bestand bereits seit 2015 Baurecht. Dänemark wird den Tunnel auf eigene Kosten von geschätzt 7,1 Milliarden Euro bauen und betreiben. Deutschland muss für die Kosten der Straßen- und Schienenanbindung auf schleswig-holsteinischer Seite in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufkommen. Darin enthalten ist ein Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro. Die deutsche Hinterland-Anbindung ist Gegenstand gesonderter Genehmigungsverfahren. Mehrere Gemeinden verlangen einen besseren Lärmschutz.
Fazit
Die lange offene Rechtssicherheit für den Fehmarnbelt-Tunnel ist nun endlich auch auf deutscher Seite hergestellt. Damit ist nun auch in Deutschland klar, dass der Tunnel gebaut werden kann. Zu lösen bleibt derweil noch das Riff-Problem. Eine Lösung sollte einem Baubeginn vor allem auf dänischer Seite im Januar 2021 nicht mehr entgegenstehen.
04.11.2020 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de
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