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Steuerliche Implikationen des Homeoffice in Bezug auf Dienstwagen und

Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte?

NTG24 - Steuerliche Implikationen des Homeoffice in Bezug auf Dienstwagen und

 

Die zunehmende Verbreitung des Homeoffice wirft wichtige steuerliche Fragen auf, insbesondere im Kontext der Dienstwagennutzung und der Definition der "ersten Tätigkeitsstätte". Diese Aspekte werden in den Steuergesetzen Deutschlands, speziell in § 9 EStG und § 12 Satz 1 AO, ausführlich behandelt.

 

Dienstwagenbesteuerung: Grundlagen

 

Die private Nutzung eines Dienstwagens ist steuerpflichtig und wird als geldwerter Vorteil eingestuft. Meist erfolgt eine Pauschalbesteuerung von 1% des Listenpreises des Wagens pro Monat. Wenn der Dienstwagen zusätzlich für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird, fällt eine weitere Steuerpflicht an, üblicherweise pauschal mit 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer. 

 

Rolle der "Ersten Tätigkeitsstätte"

 

Das Konzept der "ersten Tätigkeitsstätte" spielt bei der Besteuerung eine entscheidende Rolle. Dies ist eine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens, der der Arbeitnehmer grundsätzlich dauerhaft zugeordnet ist (Besonderheiten s. § 9 Abs. 4 EStG). Nur wenn eine solche "erste Tätigkeitsstätte" existiert, sind die Fahrten dorthin steuerpflichtig.

 

Homeoffice als Betriebsstätte?

 

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Werbebanner SemitaxIn der Regel gilt das Homeoffice eines Arbeitnehmers nicht als Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des § 12 AO. Der Grund dafür liegt in der fehlenden Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Diese Regelung bleibt bestehen, selbst wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Homeoffice trägt oder einen Mietvertrag für die Räumlichkeiten des Arbeitnehmers abschließt. Auch internationalen Abkommen, wie dem OECD-MA, folgen dieser Interpretation.

 

Ausnahmen und Sonderfälle

 

Einige Ausnahmen können jedoch greifen, vor allem wenn der Arbeitnehmer Leitungsfunktionen ausübt und dadurch eine Verfügungsmacht des Unternehmens über die Räumlichkeiten vermittelt wird. In solchen Fällen könnte das Homeoffice als Betriebsstätte gelten und steuerliche Folgen nach sich ziehen.

 

Fazit

 

Das steuerrechtliche Umfeld in Bezug auf Homeoffice und Dienstwagennutzung ist komplex und bedarf einer sorgfältigen Betrachtung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass das Homeoffice in der Regel keine "erste Tätigkeitsstätte" darstellt, was steuerliche Implikationen für die Nutzung von Dienstwagen hat.

 

03.10.2023 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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