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Influencer machen Werbung

Wer Produkte für Unternehmen bewirbt, macht Werbung: So einfach, so richtig.

NTG24 - Influencer machen Werbung

 

Influencer sind in sozialen Medien stark vertreten. Neben der Selbstdarstellung ist allerdings umstritten, inwieweit vor allem das Setzen von Tags und Links, insbesondere auf Produkte, Marken, Läden oder Restaurants, Werbung ist oder nur ein netter Hinweis ohne werbliche Absicht. In zwei aktuellen Entscheidungen mussten das Landgericht (LG) Koblenz und das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig nun entscheiden: Wer Produkte für Unternehmen bewirbt, macht Werbung.

Vor dem Braunschweiger OLG Urteil vom 13.05.2020, Az. 2 U 78/19 ging es um eine Influencerin, die auf Instagram regelmäßig Bilder und kurze Videos zu Sportübungen, Fitness- und Ernährungstipps postete. Wenn man nun die veröffentlichten Bilder der Influencerin klickt, wird dem Nutzer einerseits der Modehersteller genannt, deren Kleidung die Influencerin auf dem Bild trägt. Zudem gelangt man mit einem weiteren Klick auf den Instagram-Auftritt des betreffenden Modeherstellers.

 

Die Verlinkung und Nennung von Unternehmen begründet die Erwartung in Umsätze

 

Das OLG hat nun obergerichtlich festgestellt, dass man dies für eine unzulässige Werbung hält, jedenfalls dann, wenn es nicht als Werbung gekennzeichnet wird.

Der Instagram-Account ist dann kein rein privates Handeln mehr, wenn man die Erwartung hat das Interesse von Drittunternehmen an dem Marketing der Influencerin zu wecken und auf diese Weise Umsätze zu generieren. Das Handeln ist gewerblich, nicht zuletzt, weil es auch zugunsten der Imagepflege und zum Aufbau der eigenen Marke und des Unternehmens der Influencerin dient, so das Gericht.

Nicht entscheidend sei es, ob und wieviel Geld oder Waren die Influencerin als Gegenleistungen für die Werbung/ Bewerbung erhalten habe. Für das gewerbliche Handeln spräche im Übrigen auch, dass es in den betreffenden Instagram-Beiträgen auch keinen redaktionellen Anlass für die Bilder und die Herstellernennung gäbe.

Die Richter sehen in der Natur eines Influencer-Posts eine scheinbar private und objektive Empfehlung des Influencers, der die Nutzer/ Follower eine höhere Bedeutung beimessen würden als einer gekennzeichneten Werbung.

 

11.06.2020 - Rechtsanwalt Jörg Küpperfahrenberg - info@kanzlei-essen.de

 

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