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Endlich Einigung beim neuen Verfassungsschutzgesetz

Mehr digitale Kompetenzen für den Verfassungsschutz

NTG24 - Endlich Einigung beim neuen Verfassungsschutzgesetz

 

In dem Streit über neue Befugnisse für den Verfassungsschutz haben sich SPD und Union auf einen Kompromiss geeinigt, wie Innenminister Horst Seehofer gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte.

Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr digitale Kompetenzen im Kampf gegen Extremisten erhalten soll und damit die Möglichkeit haben soll, eine laufende verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen. Dies ist die sogenannte Quellen- Telekommunikationsüberwachung, wozu auch Online-Telefonate und Messenger-Nachrichten gehören.

Denn wie so häufig ist die Kommunikation der Dreh- und Angelpunkt. So auch bei der Überwachung von Extremistengruppen und Schleusernetzwerken. Eine effektive Überwachung und eine mögliche Aushebelung können nur erfolgen, wenn deren Kommunikation ausreichend überwacht wird. Derartige Gruppen benutzen die verschiedensten Netzwerke wie WhatsApp oder Skype, weshalb eine einfache Telefonüberwachung auf Dauer nicht zielführend ist.

 

Daten

Bildnachweis: © Fotograf - Joshua Sortino

 

CDU und SPD konnten sich nun diesbezüglich endlich einigen. Die SPD sei bereit gewesen, dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse zu geben, um mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine laufende verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen. Ursprünglich wollte die Union dem Verfassungsschutz zusätzlich auch erlauben, mit einer Online-Durchsuchung direkt auf Computer und Festplatten zuzugreifen. Auf Drängen der SPD gab Seehofer aber diese Forderung auf. 

 

Ein langwieriger Prozess

 

Die Verhandlungen rund um das Verfassungsschutzgesetz ziehen sich schon mehr als ein Jahr und es war ein langwieriger Prozess bis hin zur aktuellen Einigung. Ursprünglich wollte Seehofer, dass der Verfassungsschutz auch Informationen über radikalisierte Kinder speichern dürfe, was auf viel Kritik stieß.

Bereits vor gut einem Jahr hatte sein Ministerium einen ersten Entwurf an das Justizministerium weitergeleitet. Dieses wies den Entwurf für ein Gesetz zur „Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ damals allerdings ohne eine inhaltliche Prüfung zurück.

 

06.06.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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