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EU-Kommission: Polen setzt EuGH-Anordnung nicht um

EU erhöht Druck gegen polnische Justizreform

NTG24 - EU-Kommission: Polen setzt EuGH-Anordnung nicht um

 

Die Justizreformen der konservativen polnischen Regierung stoßen seit Jahren nicht nur im Inland für Widerstand. Außerhalb Polens sorgen sie insbesondere bei der Europäischen Union für scharfe Kritik. Die rechtsnationale Regierung setzt ihren rechtspolitischen Kurs derweil stoisch fort.

Die EU-Kommission gibt als ,,Hüterin der EU-Verträge‘‘ aber weiterhin nicht nach. Wie das Nachrichtenportal ,,eu-info.de‘‘ mitteilte, setzt Polen nach Ansicht der EU-Kommission eine einstweilige Verfügung des Europäischen Gerichtshofs zu den umstrittenen Disziplinarkammern nicht vollständig um. Darauf habe EU-Justizkommissar Didier Reynders in einem entsprechenden Brief an die polnische Regierung hingewiesen und um eine Erklärung gebeten. Dies erklärte ein EU-Sprecher am Montag.

Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang April 2020 entschieden, dass die Disziplinarkammer ihre Arbeit zunächst aussetzen müsse, da sie möglicherweise nicht unabhängig sei. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts überwacht, hatte sich an den EuGH gewandt.

Zuvor hatte der EuGH das gesenkte Ruhestandsalter für Richter am Obersten Gericht im vergangenen Jahr für europarechtswidrig erklärt. In der Entscheidung vom April 2020 äußerte er nun erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen polnischen Gesetzes. Der EuGH hatte einem diesbezüglichen Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Anordnung stattgegeben. Im Ergebnis musste die neu errichtete Disziplinarkammer in Polens Justizsystem vorerst ihre Tätigkeit einstellen. (Beschl. v. 08.04.2020, Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt fällen.

Die EU-Kommission kritisierte, dass die Disziplinarkammer in einigen Fällen weiterarbeite, und die entsprechenden Paragrafen des nationalen Gesetzes weiter angewendet würden. Zudem sei nicht garantiert, dass die von Polen getroffenen Maßnahmen bis zum endgültigen EuGH-Urteil in Kraft blieben, da sie Gegenstand eines Urteils des polnischen Verfassungsgerichts seien.

 

Wahl

Bildnachweis: © Fotograf - Arnaud Jaegers

 

Die Disziplinarkammer ist ein Kernelelement der Reformen konservativen Regierung. Die Kammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Die Mitglieder der Kammer werden vom Landesjustizrat ausgewählt, der eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren soll. In der Vergangenheit hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der Justizreform der nationalkonservativen regierenden PiS-Partei Ende 2017 werden die Mitglieder des Landesjustizrats vom Parlament gewählt.

Am Dienstag will sich die Disziplinarkammer des Obersten Gerichthofs damit befassen, ob die Immunität des Warschauer Bezirksrichters Igor Tuleya aufgehoben wird. Tuleya ist ein Kritiker der Justizreformen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Kompetenzüberschreitung vor.

 

09.06.2020 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de

 

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