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Werkverträge in der Fleischindustrie – ein Missbrauch mit System

Schnelles Verbot von Werkverträgen

NTG24 - Werkverträge in der Fleischindustrie – ein Missbrauch mit System

 

Es ist nicht das erste Mal, dass die Fleischbranche stark in der Kritik steht. Zwar geriet das Unternehmen Tönnies besonders in den Fokus, aber letztlich steht dieses nur beispielhaft für ein viel verbreitertes und größeres Problem. Die Arbeitsbedingungen in der gesamten Fleischindustrie sind katastrophal und sie haben auch die Ausbreitung des Coronavirus begünstigt. Dies brachte viele Diskussionen hinsichtlich der generellen Bedingungen in der Fleischindustrie ins Rollen und nun kündigte Bundesminister Hubertus Heil an, im Juli ein gerichtsfestes Gesetz zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit im Kernbereich der Branche vorzulegen.

Deutschland wird momentan bezüglich dieser Arbeitsbedingungen stark kritisiert, aber auch andere EU-Staaten stehen nicht besser da – was natürlich die Lage in Deutschland nicht besser macht. Der EU-Sozialkommissar Schmit kündigte daher an, dass es nun auch Folgen für Europa geben wird. Es sollen Leitlinien geschaffen werden, mit denen die Umgehung von EU-Sozialstandards europaweit verhindert werden solle.

 

Das Problem mit den Werkverträgen

 

Es ist offensichtlich, dass die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie unzumutbar sind. Zunächst sollte jedoch geklärt werden, wo genau die Probleme liegen. Die Fleischindustrie ist durch Werkverträge geprägt, wobei festgehalten werden sollte, dass diese nicht grundsätzlich etwas Schlechtes sind und auch in anderen Branchen weit verbreitet sind.

Ein Werkvertrag wird zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer über die Erstellung eines Werks geschlossen – was einen Hauptunterschied zur Leiharbeit darstellt. Das heißt in der Regel, dass ein Unternehmen ein Werkvertragsunternehmen damit beauftragt, ein Werk zu einem zuvor vereinbarten Preis herzustellen. Dabei entscheidet der Werkvertragsnehmer selbstständig, wie genau die Arbeit erledigt wird. Der Auftraggeber bezahlt letztlich für das Ergebnis, nicht aber den Lohn für die Arbeitskräfte oder die Arbeitszeit.

Laut einer Grafik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus dem Jahr 2019 gebe es zwar keine valide Datenbasis für den Anteil von Werkverträgen in der Fleischindustrie. Fest steht aber, dass die Werkvertragsmitarbeiter gegenüber den Stammbeschäftigten in der Überzahl sind.

 

Scheideweg

Bildnachweis: © EMH Service GmbH

 

Das Problem bei den Werkverträgen in der Fleischindustrie ist, dass die verschiedenen Arbeitsbereiche komplett an Subunternehmen ausgelagert werden und diese ganz in die laufende Produktion eingebunden sind, was eigentlich bei Werkverträgen nicht vorgesehen ist. So können sich die Schlachthöfe selber bei den Arbeitsbedingungen vollkommen aus der Verantwortung ziehen. Wie Johannes Jakob vom DGB im Gespräch mit tagesschau.de sagte, gebe es insbesondere beim Mindestlohn, bei der Arbeitszeit, beim Arbeits- und beim Gesundheitsschutz erhebliche Probleme. So können diese Faktoren nur schwer kontrolliert werden und dies zieht sich systematisch durch die gesamte Fleischbranche.

 

„Juristisch anspruchsvoll“

 

Wie Heil gegenüber der „Welt am Sonntag“ sagte, sei ein derartiges Verbot „juristisch anspruchsvoll, aber machbar“. Anspruchsvoll ist es in vielerlei Hinsicht, aber insbesondere arbeitsrechtlich wird dies interessant, da einem Verbot von Werkverträgen die unternehmerische Freiheit entgegensteht. Zudem wurde auch mehrfach kritisiert, dass es sich dabei um eine willkürliche Diskriminierung der Fleischbranche handelt, da auch andere Branchen Werkverträge in Anspruch nehmen.

Trotzdem scheint Heil das Verbot möglichst schnell vorantreiben zu wollen und das Thema solle zusätzlich auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

28.06.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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