
Meta und andere KI-Betreiber verbuchen vor US-Gerichten einen Teilerfolg für sich, die Reibereien über das Thema Urheberrecht gehen jedoch weiter
Meta, die KI und das Urheberrecht
Das Thema Urheberrecht und KI sorgt noch immer für viel Gesprächsbedarf und so manche juristische Auseinandersetzung. Autoren beklagen, dass Unternehmen wie Meta ihre Inhalte für das Training von Chatbots nutzen, ohne um Erlaubnis zu fragen oder dafür zu zahlen. Darin wird eine Verletzung des Urheberrechts gesehen, was die KI-Betreiber freilich anders einschätzen.
In den USA konnten Meta (US30303M1027) und Konsorten nun einen Teilerfolg erringen. Wie die „FAZ“ berichtet entschied ein Bundesgericht in San Francisco sich dazu, eine Klage mehrerer Autoren zurückzuweisen. Begründet wird dies damit, dass die Kläger „falsche Argumente“ vorgelegt hätten und es keinen Nachweis für die in den Raum gestellten Urheberrechtsverletzungen gegeben habe.
Gleichwohl betont Richter Vince Chhabria, dass das Urteil keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhebt. Es sei damit nicht behauptet, dass die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für das Training von KI grundsätzlich rechtmäßig wäre. Meta sieht sich dennoch in seinem Kurs bestätigt und spricht von einem wichtigen rechtlichen Rahmen für den Aufbau seiner KI-Systeme.
Freie Hand für Meta?
Letztlich dürften die Auseinandersetzungen sich fortsetzen, doch lässt sich beobachten, dass die Argumente der KI-Betreiber immer häufiger bei Richtern zu verfangen scheinen. Kürzlich konnte auch Anthropic einen Erfolg für sich verbuchen. Ein Gericht stimmte Ausführungen zu, laut denen ein KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Büchern wenigstens dann legitim sei, wenn die Werke zuvor legal erworben wurden.
Autoren steht also eine eher ungewisse Zukunft bevor, in der sie direkt mit der KI konkurrieren und deren quantitativen Output selbst mit größter Anstrengung nicht annähernd erreichen werden. Zum Teil ist dies bereits zu beobachten. So wird etwa Amazon mit KI-Büchern regelrecht geflutet, die geschickt bestimmte Nischen bedienen und sich dort Plätze in den Bestsellerlisten sichern. Die teils unterirdische Qualität der Machwerke scheint dem Erfolg nicht im Weg zu stehen.
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28.06.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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