Lufthansa fordert Schadenersatz von der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“
Durch Protestaktionen im Sommer ist ein wirtschaftlicher Millionenschaden entstanden
Lufthansa-Konzern fordert einen Millionenbetrag an Schadenersatz von den Aktivisten der Klimaschutz-Gruppe „Letzte Generation“.
Laut der Bild am Sonntag verklagt Deutschlands größte Fluggesellschaft Lufthansa (DE0008232125) Aktivisten der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ auf Schadenersatz. Der Konzern fordert insgesamt 740.000 € von den Aktivisten. Die Lufthansa verklagt die Gruppe aufgrund zahlreicher Störaktionen, bei denen wichtige Flughäfen und Drehkreuze in Deutschland wie Frankfurt und München über Stunden lahmgelegt wurden. Darüber hinaus plant die Lufthansa-Gruppe zusätzliche Klagen über die Ferienfluggesellschaft Eurowings. Diese wird materielle Schäden geltend machen, die an den Ferienflughäfen Hamburg, Düsseldorf und Berlin entstanden sind.
Allein bei Protesten am 13. Juli in Hamburg waren 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe und über 8500 Passagiere von den Störaktionen betroffen. Der Schaden, der allein durch diese Aktion entstanden ist, bezieht sich laut dem Management auf rund 400.000 €. Ebenfalls am 13. Juli wurden 24 Flüge in Düsseldorf durch Proteste der Klimaaktivisten behindert. Laut der Bild am Sonntag klagt die Lufthansa-Gruppe bei nicht gegen die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ sondern gegen einzelne Aktivisten, so haben bereits sechs Beschuldigte eine Schadenersatzforderung in Höhe von 120.000 € erhalten.
Mit den Protesten, die primär in der Ferienzeit stattgefunden haben, wollte die Klimaschutzgruppe auf die negativen Folgen des Luftverkehrs auf das Klima aufmerksam machen. Die Aktivisten hatten sich an den verschiedenen Flughäfen jeweils für mehrere Stunden auf die Start- und Landebahn festgeklebt und so den Luftverkehr zum Erliegen gebracht.
Als Folge der Protestaktionen hat bereits Verkehrsminister Volker Wissing zusammen mit Justizminister Marco Buschmann schärfere Strafen angekündigt. Laut dem Ministerium sei eine Blockade von Flughäfen kein Bagatelldelikt und überschreitet weit die Grenzen des legitimen Protests.
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17.12.2023 - Felix Eisenhauer
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