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Starbucks sieht sich einer Sammelklage gegenüber, da einige Getränke nicht ganz halten, was sie versprechen

Macht der Geschmack den Unterschied?

NTG24 - Starbucks sieht sich einer Sammelklage gegenüber, da einige Getränke nicht ganz halten, was sie versprechen

 

Starbucks scheiterte mit seinem Ersuchen vor einem US-Gericht, weite Teile einer Sammelklage fallen zu lassen. Nun steht dem Konzern ein entsprechender Prozess bevor, welcher sich mit den Inhaltsstoffen von einigen Getränken befasst. Einige Verbraucher beklagen sich darüber, dass zum Teil nicht gehalten werde, was auf der Karte versprochen wird.

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Im Mittelpunkt stehen Fruchtgetränke von Starbucks (US8552441094), wie beim „Handelsblatt“ zu lesen ist. Beispielhaft wird dort Mango Dragonfruit Lemonade genannt, welche bei Starbucks überhaupt keine Mango enthalte. Ähnliche Beispiele finden sich auch bei anderen Getränken. Die Kläger argumentieren, dass sie in einem Getränk mit einem solchen Namen auch entsprechende Inhaltsstoffe erwarten würden.

Starbucks hält dagegen und spricht davon, lediglich den Geschmack der Getränke, nicht aber die tatsächlichen Inhaltsstoffe zu bewerben. Zudem verweist das Unternehmen auf die eigenen Mitarbeiter, die bei etwaigen Fragen weiterhelfen könnten. Dem zuständigen Richter eicht das allein aber wohl nicht aus und so wird in naher Zukunft ein Prozess beginnen, bei dem fünf Millionen US-Dollar an Schadenersatz gefordert werden.

Zusammenkommen sollen die, da Starbucks nach dem Dafürhalten der Kläger mit irreführenden Namen überhöhte Preise realisiert hätte, was gegen Verbraucherschutzgesetze in mehreren US-Bundesstaaten verstoße. Der Ausgang des Ganzen ist offen, doch die Anleger zeigten sich am Dienstag etwas besorgt. Die Starbucks-Aktie gab an den hiesigen Handelsplätzen um knapp zwei Prozent bis auf 88,50 Euro nach.

 

Starbucks: Das könnte Folgen haben

 

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Werbebanner AuragentumEine Niederlage in dem Prozess könnte Starbucks wahrscheinlich relativ schmerzfrei überstehen. Allerdings würde das Ganze natürlich noch andere Konsequenzen nach sich ziehen. So müsste das Unternehmen die eigene Karte wohl entweder überarbeiten, oder aber bei der Rezeptur neue, teurere Inhaltsstoffe verwenden. Beides wäre für die Aktionäre nicht unbedingt das schönste Szenario und so dürfte die Klage den Aktienkurs noch ein Weilchen beeinflussen.

20.09.2023 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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