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Alphabet wird aufgrund des Umgangs mit Nutzerdaten eine dreistellige Millionenstrafe aufgebrummt, was an der Börse aber vollständig untergeht

Die gute Laune überwiegt bei den Anteilseignern von Alphabet

NTG24 - Alphabet wird aufgrund des Umgangs mit Nutzerdaten eine dreistellige Millionenstrafe aufgebrummt, was an der Börse aber vollständig untergeht

 

Es dürfte wohl für die Google-Mutter Alphabet längst zum Alltag gehören, sich vor Gericht gegen diverse Vorwürfe verteidigen zu müssen. Dabei kommt es oft genug vor, dass man unterliegt und zuweilen hohe Strafen aufgedrückt bekommt. So war es kürzlich auch der Fall bei einem Verfahren rund um den Umgang mit Nutzerdaten in den USA. Ein Gericht sah es als erwiesen an, dass Daten trotz Deaktivierung der entsprechenden Funktion an andere Dienste und Webseiten weitergeleitet wurden.

Wie die „FAZ“ berichtet, bezieht die Klage sich auf einen Zeitraum von Juli 2016 bis September 2024. Einige Nutzerdaten sollen an externe Dienste und Webseiten gelangt sein, obschon Nutzer die Erfassung von „Web- und App-Aktivität“ in den Einstellungen von Google deaktiviert hatten. Das Gericht stellte hierin eine Verletzung der Privatsphäre durch die Tochter von Alphabet (US02079K3059) fest.

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Betroffen sind wohl etwa 55 Millionen Nutzer von Android-Geräten sowie 56,6 Millionen Nutzer, die mit anderen Betriebssystemen unterwegs waren. Insgesamt soll nun eine Strafe in Höhe von 425 Millionen US-Dollar gezahlt werden. Ein absichtliches Handeln unterstellte das Gericht dem Konzern nicht, wodurch die Strafe abgemildert wurde. Google will sich damit dennoch nicht zufrieden geben und kündigte bereits an, eine Berufung anstreben zu wollen.

 

Alphabet: Ein Missverständnis?

 

Alphabet ist sich in der Sache keiner Schuld bewusst. Dem Konzern zufolge fuße das Urteil auf einem Missverständnis. Zwar seien Daten im fraglichen Zeitraum übermittelt worden. Jene seien aber nicht personalisiert gewesen und ließen sich daher auch nicht auf individuelle Nutzer zurückführen. Genutzt werden solche Daten von dem Internet-Giganten, um die Platzierung von Werbeanzeigen zu optimieren. Damit haben die Gerichte grundsätzlich auch kein Problem, solange die Nutzer dem eben nicht bewusst widersprechen.

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Google hat bereits etliche Erfahrungen mit Entscheidungen von Geschworenen-Gerichten sammeln können. Die Erfahrung lehrt, dass in späteren Berufungsverfahren selbst in für den Konzern ungünstigen Fällen die Strafsummen deutlich reduziert werden. Davon darf daher auch in diesem Fall ausgegangen werden. Selbst wenn die Alphabet-Tochter sich mit ihrer Argumentation nicht durchsetzen können wird, so dürfte das Resultat letzten Endes verschmerzbar bleiben. Die Anleger blieben daher beruhigt und der Aktienkurs reagierte nicht weiter.

Ohnehin war am Donnerstag die Freude noch viel zu groß darüber, dass eine Abspaltung von Chrome vom Tisch ist. Das Problem der Monopolstellung wird stattdessen mit einigen Auflagen angegangen. Darauf reagierte die Alphabet-Aktie bereits am Mittwoch mit deutlichen Kursgewinnen. Gestern ging es um immerhin 0,7 Prozent weiter aufwärts auf 232,66 US-Dollar. Nur knapp darüber konnte ein frisches Allzeit-Hoch auf die Beine gestellt werden. Die Börsianer sehen Google letztlich klar auf der Überholspur.

 

Kollateralschäden

 

Die meisten Anleger dürften damit rechnen, dass Alphabet nicht alle Gerichtsverfahren siegreich abschließen kann und es hier und dort auch in Zukunft manche Strafe geben wird. Das sind aktuell aber Kleinigkeiten im Vergleich zur bis vor Kurzem noch drohenden Aufspaltung. Das große Ganze steht im Vordergrund und Google bewahrt sich sein mit Abstand wichtigstes Geschäftsmodell, bei dem kein Konkurrent dem Unternehmen auch nur annähernd das Wasser reichen könnte. Das sichert weiterhin milliardenschwere Umsätze sowie Gewinne und stellt den Digitalkonzern damit auf ein mehr als stabiles Fundament.

Dadurch wiederum fällt es den Anteilseignern auch sehr viel leichter, positiv auf Chancen in den Bereichen Cloud und KI blicken zu können. Eine bessere Woche hätten sich die Anleger von Alphabet unter dem Strich kaum wünschen können. Die größte Bedrohung geht nun nicht länger von Gerichten aus, sondern eher von einem allgemeinen Abschwung bei KI-Aktien. Trotz einiger Kursrückgänge im Segment kam es bisher aber noch nicht zu einem tatsächlichen Crash.

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05.09.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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