Eine Klage gegen Amazon konnte der Online-Händler teilweise abschmettern, muss sich aber dennoch gegen diverse Vorwürfe zur Wehr setzen
Amazon gibt nicht klein bei
Im September strengten die US-Wettbewerbsaufsicht FTC sowie Generalstaatsanwälte von 17 US-Bundesstaaten eine Klage gegen Amazon an. Hintergrund ist der Vorwurf, dass der Online-Gigant seine Marktmacht missbrauche, um die Konkurrenz klein zu halten. Allem Anschein nach konnte dies aber nun zum Teil entkräftet werden.
Das „Handelsblatt“ berichtete am Dienstag, dass ein Bundesgericht in Seattle einem Antrag von Amazon (US0231351067) stattgab und Teile der Klagen abwies. Weitere Details zu dem Urteil sind allerdings noch nicht durchgesickert. Klar ist damit lediglich, dass die Kläger sich wohl nicht mit all ihren Beschwerden durchsetzen können.
Es wurde allerdings explizit die Möglichkeit offengelassen, sämtliche Klagen weiter zu verfolgen, welche durch das Gericht nicht dauerhaft abgewiesen wurden. Der Clinch dürfte sich also noch eine Weile fortsetzen. Die Kläger werden Amazon unter anderem vor, Händler zur Nutzung der eigenen Logistikleistungen regelrecht zu zwingen, um auf der eigenen Plattform prominent platzier zu werden.
Außerdem steht der Vorwurf im Raum, dass Amazon Händler bestrafe, welche Waren auf anderen Plattformen günstiger anbieten. Die FTC-Vorsitzende Lina Khan fasste zusammen, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer bei Amazon mehr für schlechteren Service zahlen müssten. Eine endgültige Entscheidung in der Sache dürfte noch eine Weile auf sich warten lassen. Die Anleger nehmen es jedoch recht entspannt und die Amazon-Aktie verlor am Dienstag nur unwesentlich um 0,6 Prozent an Wert.
Die neue Normalität bei Amazon
Es ist derzeit längst nicht die einzige Klage, mit der Amazon sich herumschlagen muss und es wird mit Sicherheit auch nicht die letzte bleiben. Die Wettbewerbshüter schauen bei den Tech-Giganten mittlerweile sehr viel genauer hin, was auch mit Blick auf die KI-Bestrebungen von Amazon noch von Interesse sein dürfte. Grund zur Panik gibt es aus Anlegersicht nicht. Doch ist es auch nicht verkehrt, die Rechtsstreitigkeiten sowie mögliche Folgen davon stets im Auge zu behalten.
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02.10.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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