Das Repräsentantenhaus will sich auf Änderungsvorschläge von Bayer und Partnern beim Landwirtschaftsgesetz nicht einlassen
Bayer befürchtet weitere Unsicherheiten
Mit einer ganzen Reihe an Maßnahmen versucht Bayer derzeit, die Glyphosat-Klagewelle hinter sich zu lassen. Besonders viel Beachtung findet ein laufendes Verfahren vor dem Supreme Court, welches anhängigen Klagen die Grundlage entziehen könnte. Parallel dazu versuchte Bayer zusammen mit Agrarverbänden, Änderungen am neuen Landwirtschaftsgesetz zu erwirken.
Eben dieser Vorstoß ist nun aber gescheitert, wie unter anderem im „Handelsblatt“ zu lesen ist. Eingesetzt hatten sich Bayer (DE000BAY0017) und Partner dafür, dass Einstufungen der Umweltbehörde EPA landesweit bindend gemacht werden und damit kein Flickenteppich unter den einzelnen Bundesstaaten entsteht.
Bei den Demokraten kam das jedoch nicht gut an. Die Opposition erkannte eine Gefährdung der Rechte der Bundesstaaten und stellte sich daher gegen den entsprechenden Passus. Rückendeckung bekamen sie aus den Reihen der Republikaner vor allem von Anhängern der MAHA-Bewegung rund um Gesundheitsminister Robert F. Kennedy. In diesen Kreisen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Allgemeinen und Glyphosat im Speziellen wenig populär.
Das Gesetz wird nun ohne die Wünsche von Bayer dem Senat vorgelegt. Dass dort noch einmal ein Fass aufgemacht wird, gilt als unwahrscheinlich. Der Pharma- und Agrarkonzern wird daher wohl weiterhin mit der bisherigen Ausgangslage leben müssen. Da hilft es auch wenig, dass Bayer vor Unsicherheit auf Seiten der Landwirte droht.
Bayer: Keine Garantien
Die Bayer-Aktie reagiert auf die Entwicklung mit Abschlägen von 1,4 Prozent am Montag, stürzte aber noch nicht ins Bodenlose. Die Aussicht auf eine Beilegung von zehntausenden Glyphosat-Klagen bleibt erhalten. Allerdings zeigt der Vorgang, dass es keineswegs eine Garantie für Erfolge gibt. Wie Politik und Richter in den USA entscheiden mögen, das zeigt sich letztlich stets erst, wenn es darauf ankommt. Für die Bayer-Aktie bedeutet das weiterhin ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
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05.05.2026 - Christian Teitscheid

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