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Höhere Gewalt

Was versteht man unter höherer Gewalt?

NTG24 - Höhere Gewalt

 

Wenn ein Ereignis, welches sowohl unabwendbar und unvorhergesehen ist und noch dazu von außen kommt, spricht man von höherer Gewalt. Beispiele dafür sind vor allem Krieg und Naturkatastrophen, aber auch Revolutionen, Rebellionen, Bürgerkriege oder Pandemien können zu höherer Gewalt zählen. Relevant ist das Thema höhere Gewalt immer dann, wenn diese Ereignisse und zum Beispiel Verträge aufeinandertreffen. Wer bezahlt den Flugausfall? Wer übernimmt die Kosten für ein zerstörtes Haus? Wichtig ist, die Details zu kennen, falls es jemals zu einem Ernstfall kommen sollte.

Force Majeure = höhere Gewalt

 

Höhere Gewalt ist ein Begriff, der umgangssprachlich oft verwendet wird, wenn zum Beispiel das Wetter Turbulenzen verursacht oder andere, schreckliche Dinge geschehen. Es gibt aber in der Rechtsprechung eine recht klare Definition, wann von höherer Gewalt (die fachlich als Force Majeure bezeichnet wird) die Rede ist.

- Es muss sich um ein Ereignis handeln, das …

- unabwendbar ist

- einen Schaden verursacht

- nicht verhütet oder gar verhindert werden konnte (auch nicht bei äußerster Sorgfalt)

- keiner betrieblichen oder persönlichen Sphäre zuzuordnen ist

Wissenswert: Im deutschen Gesetz ist die Definition von höherer Gewalt nicht verankert. Stattdessen definiert sich höhere Gewalt durch die Rechtsprechung, also durch Urteile (siehe Urteil vom Bundesgerichtshof am 16.05.2017 mit dem Aktenzeichen X ZR 142/15).

 

Gibt es vertragliche Ausnahmen bei höherer Gewalt?

 

Ein Vertrag muss eingehalten werden – das ist das Prinzip der Vertragstreue. Es gibt aber gewisse Ausnahmen, bei denen es möglich sein kann, dass ein Vertrag nicht eingehalten werden muss. Ein Beispiel dafür ist höhere Gewalt.

Wichtig: In der Regel enthalten Verträge immer eine Klausel, die sich auf höhere Gewalt (oder Force Majeure) bezieht.

Vertragspartner sollten darauf achten, dass im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer die genauen Details geregelt sind. Üblich ist zum Beispiel eine Anzeigepflicht. Wer von höherer Gewalt einen Schaden davonträgt, ist demnach verpflichtet, den Vertragspartner innerhalb einer Frist zu informieren.

Vereinbart wird über den Vertrag üblicherweise auch, welche Ausnahmen bei höherer Gewalt gelten können. Ist es möglich, komplett oder nur teilweise vom Vertrag zurückzutreten? Gibt es Anspruch auf Schadensersatz?

Wichtig: Wenn die Klausel zur höheren Gewalt nur in den AGB und nicht direkt im Vertrag festgehalten wurde, sollten die AGB von einem Anwalt für Vertragsrecht geprüft werden. Es ist möglich, dass die Klausel ungültig ist, wenn ein Vertragspartner unangemessen benachteiligt werden würde.

Auch im Arbeitsrecht gibt es entsprechende Klauseln zur höheren Gewalt. Angestellte haben in der Regel auch dann einen Vergütungsanspruch, wenn sie zum Beispiel wegen höherer Gewalt nicht zur Arbeit erscheinen konnten.

 

Beispiele: Was fällt alles unter höhere Gewalt?

 

Sowohl Naturkatastrophen, aber auch medizinische und politische Katastrophen und Situationen können als höhere Gewalt angesehen werden. Hier sind einige Beispiele:

- Erdbeben: Ein starkes Erdbeben trifft eine Stadt, Gebäude stürzen ein und Straßen werden unpassierbar.

- Überschwemmungen: Nach lang anhaltendem Regen kommt es zu schweren Überschwemmungen, Wohngebiete und Verkehrswege werden überflutet.

- Hurrikans: Ein Hurrikan führt zu massiven Zerstörungen, wodurch Menschen zeitweise obdachlos werden können.

- Waldbrände: Ein Waldbrand in einer trockenen Region entwickelt sich schnell und bedroht auch umliegende Ortschaften, Menschen müssen evakuiert werden, der Zugang zu gewissen Bereichen wird eingeschränkt.

- Pandemie: Eine Pandemie, wie beispielsweise COVID-19, kann zu weitreichenden Lockdowns und Reisebeschränkungen führen, sodass Flüge gestrichen oder das Verlassen des Hauses nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist.

- Seuchen: Ähnlich wie bei einer Pandemie können Seuchenausbrüche Quarantäne-Maßnahmen oder Reiseverbote nach sich ziehen.

- Kriege: Gebiete sind in Kriegszeiten oft umkämpft oder gefährlich, was die Bewegungsfreiheit der Menschen stark einschränkt.

- Bürgerkriege: Ein Bürgerkrieg kann zu innerstaatlichen Konflikten und zur Unsicherheit führen, was auch die Ausübung des Berufs und den Alltag stark beeinträchtigt.

- Revolutionen und Rebellionen: Beides kann zu politischer und sozialer Instabilität führen, die das öffentliche Leben lähmt.

Diese Fälle von höherer Gewalt führen zum Beispiel dazu, dass Menschen ihren Arbeitsort nicht erreichen können oder dass sie gebuchte Flüge nicht antreten dürfen. Reisen können nicht unternommen, Arbeiten nicht erledigt, Termine nicht wahrgenommen werden. Je nach vertraglicher und persönlicher Situation kann hier ein Fall von höherer Gewalt vorliegen, sodass Arbeitnehmer unter Umständen weiter ihr Gehalt bekommen oder auch Schadensersatz. Die Situationen und Auswirkungen von höherer Gewalt sind jedoch sehr vielfältig und müssen jeweils individuell betrachtet werden. Fakt ist, dass Katastrophen dieser Art in jedem Fall sowohl das alltägliche Leben, Planungen als auch die Arbeitswelt massiv beeinflussen können.

 

Die Folgen höherer Gewalt reichen weit über das Vertragliche hinaus

 

Ob Überschwemmung, Waldbrand oder Pandemie – bei höherer Gewalt denken wir oftmals erst einmal über unsere Verpflichtungen und Verträge nach. Doch auch über vertragliche und juristische Fragen hinaus beeinflusst höhere Gewalt tiefgreifend das persönliche Leben und die Gesellschaft. Menschen, die von derartigen Ereignissen betroffen sind, stehen vor großen Herausforderungen: physische und emotionale Traumata, der Verlust von Hab und Gut oder die Notwendigkeit, ihr Leben komplett neu zu ordnen.

Gesellschaftlich führen solche Ereignisse oft zu verstärkter Solidarität und Hilfsbereitschaft, können aber auch langfristige wirtschaftliche und soziale Probleme nach sich ziehen. Diese menschlichen sowie auch gesellschaftlichen Auswirkungen unterstreichen, wie bedeutungsvoll es ist, umsichtig mit dem Thema umzugehen und einen angemessenen Umgang zu finden.

 

31.01.2024 - Christian Teitscheid

Unterschrift - Christian Teitscheid

 

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