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Indonesien schließt neues Bergbaugesetz ab

Indonesien mit Änderung des Bergbaugesetzes

NTG24 - Indonesien schließt neues Bergbaugesetz ab

 

Die indonesische Regierung und das indonesische Parlament haben sich auf eine Revision der Gesetzgebung für den Bergbau geeinigt.

Diese Revision des Gesetzes beinhaltet neben Änderungen zum Umfang der Bergbaukonzessionen auch solche zu Dauer, über die die Konzession läuft.

Nach dem vorgeschlagenen Änderungsantrag für das 2009 verabschiedete Bergbaugesetz können die Minenunternehmen den Bergbauminister um eine Verlängerung über den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum bitten.

Der Umfang der Konzession ist oft ein schwieriger Punkt für die Minenunternehmen, welche alte Genehmigungen in das neue Genehmigungssystem namens IUPK überführen müssen.

 

Schmelze

Bildnachweis: © EMH Service GmbH

 

Viele dieser Minenunternehmen nutzen derzeit ein Abbaugebiet, welches deutlich größer als die nach der neuen Gesetzesversion vorgesehene Maximalgröße von 15 ha für Kohleminen und 25.000 Hektar für Eisenerzminen ist.

Eine Reihe der größten Kohleförderer Indonesiens müssen nun aber in Kürze ihre Konzession verlängern, da die bestehende ausläuft.

Das neue Gesetz schreibt vor, dass eine Verlängerung garantiert ist und diese Genehmigung eine Laufzeit bis zu 20 Jahren haben kann.

Es spezifiziert zudem für Minenunternehmen, die auch Schmelzhütten unterhalten, dass diese für 3 Jahre Erz exportieren dürfen. Die Regierung wird allerdings erst noch entscheiden, welches Erz in diesem Zusammenhang auch exportiert werden darf.

Damit wird ein Anreiz zur Erzschmelze im Inland und damit zur Entwicklung einer eigenen Schmelzindustrie gegeben. Dabei hat Indonesien die Erweiterung seines Anteils an der gesamten Wertschöpfungskette im Auge. Dies reicht von der Erzförderung über die Schmelze bis zur Verarbeitung in Batterien oder im besten Fall gleich ganz bis zu Elektroautos.

Indonesien ist ein bedeutender Produzent von Nickel, Zinn und Kupfer. Im Rahmen des noch geltenden Rechts ist der Export einiger Erze bis Januar 2022 noch erlaubt. Allerdings hat das Land den Export von Nickelerz ab diesem Jahr verboten.

Die Kombination von Erzabbau und Schmelzaktivitäten führt für die Minenunternehmen unter dem neuen Recht dazu, dass ihre Konzession nun um 30 Jahre verlängert werden kann. Hinzu kommt, dass mehrfache Verlängerungen über 10 Jahre möglich sind, wenn das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllt.

 

Fazit

 

Indonesien geht einen weiteren Schritt in Richtung eines steigenden Anteils an der Wertschöpfung, die auf der Basis seiner Rohstoffe weltweit entsteht. Dies dürfte mittelfristig auch zu höheren Investitionen in die entsprechende Infrastruktur führen. Inwieweit eine entsprechende Außenwirtschaftspolitik auf Zustimmung jener Länder trifft, in denen bislang diese Prozesse der globalen Wertschöpfung stattfanden, muss sich allerdings erst noch zeigen. Hier dürfte der Impuls zur Verlangsamung der Globalisierung mit dem Aufbau regionaler und nationaler Wertschöpfungsstrategien zusammenfallen.

 

12.05.2020 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de

 

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