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Was ist beim Online-Handel zu beachten?

Welche Angaben sind in einem Onlineshop rechtlich verpflichtend?

NTG24 - Was ist beim Online-Handel zu beachten?

 

Der Online-Handel ist bequem und beliebt – nicht ohne Grund. Dennoch müssen vor allem Webseiten-Betreiber zahlreiche Dinge beachten, wenn sie rechtlich abgesichert sein wollen. Die wichtigsten Angaben und Regelungen, die für Onlineshops gelten, fasst dieser Artikel zusammen.

 

Welche Angaben sind in einem Onlineshop rechtlich verpflichtend?

 

In Deutschland müssen Onlineshops bestimmte Informationspflichten erfüllen. Im Wesentlichen gehören dazu Folgende:

- Impressum: Für das Impressum gilt, dass es unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und gleichzeitig leicht erkennbar sein muss. Inhaltlich müssen zum Beispiel Geschäftsadresse und Name, aber auch Kontaktinformationen, Handelsregister- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten sein.

- Widerrufsbelehrung: In einem Onlineshop müssen Kunden über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Diese Belehrung muss zudem den Anforderungen des Verbraucherschutzgesetzes entsprechen.

- Datenschutzerklärung: Seit Einführung der DSGVO ist es besonders wichtig, dass Onlineshop-Betreiber transparent klarmachen, wie sie mit den Kundendaten umgehen.

 

Wann ist eine Webseite DSGVO-konform?

 

Die Abkürzung DSGVO steht für die Datenschutz-Grundverordnung, die 2016 die Datenschutzrichtlinie aus 1995 ablöste. Sobald eine Webseite allen Datenschutzvorschriften der Europäischen Union entspricht, gilt sie als DSGVO-konform. Dabei geht es unter anderem um Folgendes:

- Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Betreiber einer Webseite benötigen eine legale Basis dafür, dass sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Das ist zum Beispiel durch Einwilligung oder Vertragsnotwendigkeit möglich.

- Informationspflicht: Besucher der Webseite müssen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten informiert werden.

- Datensicherheit: Webseiten-Betreiber müssen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

- Rechte der Betroffenen: Nutzer einer Webseite müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen. Dazu zählen zum Beispiel das Recht auf Löschung oder das Auskunftsrecht.

Bei Verstößen gegen die DSGVO ist eine Abmahnung möglich. Mögliche Gründe können zum Beispiel ein fehlerhaftes Impressum, eine Nichtinformation über die Datenerhebung, aber auch unzulässige Werbung per E-Mail, Fehler bei der Opt-In-Pflicht und mehr sein. Wer eine Abmahnung vermeiden möchte, sollte sich daher im Detail mit den genauen Vorgaben beschäftigen.

 

Welche Rechtstexte werden für einen Onlineshop benötigt?

 

Um rechtlich abgesichert zu sein und Vertrauen bei den Kunden aufzubauen, sind einige Rechtstexte für Onlineshops wichtig:

Impressum

Wie schon erwähnt gehört das Impressum zu den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten für Webseiten-Betreiber in Deutschland. Hier sind die grundlegenden Daten und Informationen zum Betreiber des Onlineshops enthalten und der Möglichkeit, diesen zu kontaktieren.

Widerrufsbelehrung

In der Widerrufsbelehrung werden Kunden über ihre Rechte informiert. Sie sollte daher klar Folgendes darlegen:

- Widerrufsrecht: Wie lang ist die Widerrufsfrist?

- Widerrufsfolgen: Was passiert nach dem Widerruf mit den erhaltenen Leistungen?

- Ausschluss des Widerrufsrechts: In welchen Fällen besteht kein Widerrufsrecht?

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung war schon vor Einführung der DSGVO ein wichtiger Bestandteil von Webseiten, ist seitdem aber umso wichtiger geworden. Sie informiert Kunden darüber, wie Betreiber mit personenbezogenen Daten umgehen.

- Erhebung und Verarbeitung von Daten: Welche Daten werden gesammelt und zu welchem Zweck?

- Nutzung und Weitergabe: An wen werden die Daten weitergegeben und zu welchem Zweck?

- Rechte der Nutzer: Wie können Nutzer ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Weiteres wahrnehmen?

AGB

Eine Art Rückgrat des Onlineshops sind die AGB. Sie definieren die grundlegenden Regeln für den Kaufprozess und die Geschäftsbeziehung.

- Zahlungsbedingungen: Wie und bis wann muss gezahlt werden?

- Lieferbedingungen: Wie und in welchem Zeitrahmen erfolgt die Lieferung?

- Gewährleistungsrechte: Was passiert bei Mängeln?

- Haftungsbeschränkungen: In welchem Rahmen haftet ein Onlineshop für Schäden?

- Rückgaberecht: Wie können Kunden Waren zurückgeben oder diese umtauschen?

Je nach Art des Shops können zudem spezielle Informationspflichten bestehen. Bei digitalen Gütern besteht zum Beispiel eine Informationspflicht über die Funktionsweise, Kompatibilität und je nach Produkt auch über DRM-Beschränkungen. Wer dagegen im Onlineshop Lebensmittel verkauft, muss je nach Produkt Angaben zu den Inhaltsstoffen, Allergenen, dem Mindesthaltbarkeitsdatum und den Nährwerten machen.

Darf man diese Rechtstexte selbst verfassen?

Grundsätzlich wäre es möglich, allerdings ist hier Vorsicht geboten. Rechtstexte müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sodass sie im Bestfall immer von einem Rechtsanwalt erstellt oder zumindest geprüft werden. Bei Unvollständigkeiten oder gar Fehlern droht schnell eine Abmahnung!

 

Welches Recht gilt bei einem Online-Kauf?

 

Für den Kauf im Internet gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz BGB) sowie spezielle Verbraucherschutzgesetze der EU und Deutschland.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das BGB ist die Grundlage des deutschen Privatrechts. Es enthält unter anderem Bestimmungen zu Kaufverträgen, die auch für Online-Käufe in einem Onlineshop gelten. Dazu gehören:

- allgemeine Regelungen zu Vertragsabschlüssen

- Pflichten von Käufern und Verkäufern

- Mängelhaftung (Gewährleistung)

- Schadensersatz

Fernabsatzrecht

Dies ist ein spezieller Teil des Verbraucherschutzrechts, der für Verträge gilt, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurden. Fernkommunikationsmittel sind nicht nur das Telefon, sondern eben auch das Internet, sodass dieses Recht auch für Onlineshops gilt. Es regelt unter anderem:

- Informationspflichten: Verkäufer müssen Verbraucher vor dem Vertragsabschluss klar und verständlich über wesentliche Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, die Zusatzkosten, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen sowie Leistungsbedingungen informieren.

- Widerrufsrecht: Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das sie vorab vom Betreiber informiert werden müssen.

Verbrauchsgüterkaufrecht

Dieser Teil des BGB befasst sich speziell mit dem Kauf beweglicher Sachen durch Verbraucher und stärkt im Falle von Mängeln deren Rechte. Wichtig sind dabei vor allem zwei Punkte:

- Gewährleistung: Wenn innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung auftreten, haben Verbraucher einen Anspruch auf Nacherfüllung. Das kann zum Beispiel durch eine Reparatur oder durch eine Ersatzlieferung sein. Wenn das nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, können Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis unter Umständen mindern lassen.

- Beweislastumkehr: Innerhalb der ersten sechs Monate wiederum nach der Lieferung wird zugunsten des Käufers vermutet, dass ein Mangel bereits bei der Lieferung vorhanden war. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Verkäufer wiederum das Gegenteil beweisen kann.

Spezifische Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr

Diese Regelungen sind im Telemediengesetz (kurz TMG) und in der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verankert. Sie betreffen daher den Online-Handel auch direkt. Erneut geht es auch hier um die Pflicht, dass ein Impressum vorhanden sein muss und dass der Umgang mit personenbezogenen Daten der DSGVO entsprechen muss. Soweit allerdings nichts Neues. Zusätzlich gilt für elektronische Vertragsabschlüsse unter anderem, dass der Verbraucher nach Abschluss der Bestellung unverzüglich eine Bestätigung erhalten muss (vor allem als Nachweis). Außerdem wird hier auch geregelt, dass der Vertragsabschluss durch Buttons wie „Kaufen“ oder „Bestellen“ zustande kommt, also eine Gestaltung, bei der Verbraucher eindeutig identifizieren können, dass sie eine Bestellung mit Zahlungsverpflichtung tätigen.

 

25.02.2024 - Christian Teitscheid

Unterschrift - Christian Teitscheid

 

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