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Der Rechtsmissbrauch

Was ist das?

NTG24 - Der Rechtsmissbrauch

 

Jeder Mensch verfügt über gewisse Rechte, deren Durchsetzung er selbstverständlich verfolgen kann. Wenn eine solche Durchsetzung jedoch mit Vorsatz oder arglistig erfolgt, um einen Vorteil daraus zu ziehen, wird dies als Rechtsmissbrauch bezeichnet. Dabei kommt die Frage auf, wann ein solcher Zustand erreicht ist und vor allem, ob und wie er bestraft wird.

 

Was ist ein Rechtsmissbrauch und wie erkennt man ihn?

 

Klar definiert wird der Begriff des Rechtsmissbrauchs in den Paragraphen 226 und 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier ist zusammengefasst:

- "Der Schuldner muss seine Leistung so erbringen, dass Treu und Glauben sowie die Verkehrssitte gewahrt bleiben."

Dazu kommt die spezielle Regelung des sogenannten Schikaneverbots, welchem eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Per Definition wird ein Rechtsmissbrauch auch als Schikane bezeichnet, wenn der folgende Vorgang vorliegt:

- "Wenn die Ausübung eines Rechts lediglich den Zweck verfolgt, einem anderen Schaden zuzufügen, wird dies als unzulässig gewertet."

 

Wissenswert: Der Rechtsmissbrauch wird häufig auch als "unzulässige Rechtsausübung" bezeichnet. Beide Formulierungen werden oft als Synonym verwendet.

 

Leistung nach Treu und Glauben

 

Gerade beim Rechtsmissbrauch steht dieses Thema stark im Fokus. Doch was genau ist eine "Leistung nach Treu und Glauben"?

Im Grunde beschreibt man damit eine gewisse Verhältnismäßigkeit. Beide Parteien halten sich bei ihrer Übereinkunft an gewisse Wertvorstellungen, die nach Abschluss dieser eingehalten werden. Hierbei nimmt jeder Rücksicht auf den jeweils anderen, sodass es zur Erfüllung des Vertrages oder eben der besagten Vereinbarung kommt und beide dabei ehrlich bleiben.

Derlei Bezeichnungen gibt es übrigens auch im Ausland. In den Vereinigten Staaten nennt man es "in good faith", was zu Deutsch "in gutem Glauben" bedeutet.

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Beispiele für einen Rechtsmissbrauch

 

Um ein noch besseres Bild von einem Rechtsmissbrauch zu bekommen, folgen hier nun ein paar Beispiele:

- Ein Gläubiger wird vom Schuldner immer wieder vertröstet, wobei der Schuldner die Intention hat, die Zahlung bis zur Verjährung zu verschieben.

- Der Verkäufer eines Fahrzeugs versucht dessen Preis in die Höhe zu treiben, indem er behauptet, der Käufer hätte ihn bis zu einem vertraglich vereinbarten Datum nicht gezahlt. Auf diesem Weg möchte er die vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen. Gleichzeitig hat er dem Käufer jedoch bis zum genannten Zeitpunkt keinerlei Bankdaten zur Zahlung zur Verfügung gestellt.

- Ein Unternehmen bot einem Mitarbeiter an, vertraglich in ein Angestelltenverhältnis überzutreten, was dieser jedoch ablehnte und weiter als Freiberufler beschäftigt zu bleiben. Nachdem der Vertrag auslief, versucht der Mitarbeiter darauf zu bestehen, er habe als Angestellter im Unternehmen gearbeitet und somit das Recht auf eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses.

- Nach dem rechtsgültigen Vertragsabschluss zweier Parteien kommt es zur Beanstandung einer Partei, die den Vertrag als formnichtig bezeichnet, obwohl dieser rechtskräftig ist.

 

In sämtlichen Fällen handelt der beanstandende Part unzulässig. Zwar ist der Rechtsmissbrauch häufig zwischen zwei Personen zu finden, die in einem Schuldverhältnis zueinander stehen, doch ist er auch im Zivil- und öffentlichen Rechtsbereich zu finden.

So kann zum Beispiel ein zuständiger Richter seine Position dazu ausnutzen, um ein höheres Strafmaß zu bestimmen, selbst wenn dies nicht gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall käme es ebenso zu einem Rechtsmissbrauch. Für gewöhnlich treffen Richter ihre Entscheidung für ein Urteil mit Bedacht und orientieren sich dabei an universell geltende Regelungen, die gesetzlich abgefasst sind. So wird gewährleistet, dass eine möglichst gerechte Strafe verhängt wird.

 

Ist ein Rechtsmissbrauch strafbar?

 

Ein Rechtsmissbrauch, ganz gleich welcher Art er entspringt, ist grundsätzlich verboten. Dementsprechend kann es auch zur Verhängung einer Strafe kommen.

Innerhalb Deutschlands wird das Strafmaß für einen Rechtsmissbrauch grundsätzlich individuell festgelegt. Eine Rolle spielt hierbei auch der jeweilige Rechtsbereich, dem der Missbrauch zugeordnet werden kann.

Wird der Rechtsmissbrauch erkannt, kann der Geschädigte wie folgt reagieren:

- Vorbringung einer rechtsvernichtenden Einwendung

- Leistungsverweigerung, da der Schuldige durch seinen Missbrauch seinen Anspruch verliert

- Schadensersatz fordern

 

Gut zu wissen: Derjenige, der den Rechtsmissbrauch begeht, verwirkt neben seinem Verlust des Anspruchs zusätzlich das Recht, einen angemessenen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

 

Wie sieht die rechtliche Lage in der EU aus?

 

Immer mehr Verträge werden auch über Ländergrenzen hinweg geschlossen. Dabei kann es ebenso zu einem Rechtsmissbrauch kommen. Die EU führt seit den 1990er-Jahren immer wieder Diskussionen zum Thema. Im Laufe der Jahre gab es jedoch bereits verschiedene Urteile, die durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffen wurden und anhand denen es möglich ist, einen Eindruck von der Handhabung innerhalb der EU zu gewinnen.

Auf der europäischen Ebene hat sich inzwischen die Rechtsprechung dahin gehend entwickelt, dass ein Missbrauchsverbots geltend gemacht wird. Das bedeutet, dass jemand, der vorsätzlich einen Rechtsmissbrauch begeht, seinen Anspruch auf die Einhaltung des Unionsrechts verliert. Die Regelungen ähneln also denen, die in Deutschland Anwendung finden.

 

Die Handhabung im Ausland

 

Selbstverständlich gibt es auch in anderen Ländern Gesetze, die den Umgang mit einem Rechtsmissbrauch regeln. Hier nur einmal ein paar Beispiele:

- USA: Hier wird ein Rechtsmissbrauch unterschiedlich gehandhabt, was hauptsächlich vom jeweiligen Bundesstaat abhängt.

- Schweiz: Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) ahndet einen offenbaren Rechtsmissbrauch mit der Strafe, dass jeglicher Rechtsschutz verwirkt ist und somit der Verursacher keinerlei Ansprüche geltend machen kann.

 

13.01.2024 - Christian Teitscheid

Unterschrift - Christian Teitscheid

 

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