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Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Jahresschritten ab 2022 geplant

Erweiterung der Tabaksteuerpflicht um E-Zigaretten und Tabakerhitzer

NTG24 - Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Jahresschritten ab 2022 geplant

 

Stufenweise Steuererhöhungen ab 2022

 

Das Finanzministerium plant nach einem aktuellen Bericht aus dem Spiegel eine deutliche Erhöhung der Tabaksteuer. Ab 01.01.2022 soll die Steuer je Packung mit 20 Zigaretten in fünf Schritten von jeweils 0,05 EUR jeweils zum Jahreswechsel steigen. In 2026 werden es dann insgesamt 25 Cent mehr sein als heute. Für Feinschnitt (Zigarettentabak und Pfeifentabak) soll die Tabaksteuer im gleichen Rhythmus um jeweils bis zu 0,15 EUR erhöht werden. Auch Zigarren und Zigarillos sollen analog hierzu mit erhöhten Steuern belegt werden.

 

Zusatzeinnahmen für Bundeshaushalt

 

Die Einnahmen aus der Tabaksteuer stehen dem Bundeshaushalt zu. Pro Erhöhungsschritt werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2 Mrd. EUR erwartet. Damit sollen nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums in erster Linie Finanzierungslöcher des Bundes gestopft werden. In 2020 betrugen die Tabaksteuereinnahmen rund 14,6 Mrd. EUR und damit 2,7 % mehr als im Vorjahr.

 

Jährliche Tabaksteuererhöhungen

 

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeDie stufenweise Steigerung der Steuersätze erfolgt in Absprache mit der Tabakindustrie. Auf moderate Weise sollen die Verbraucher an erhöhte Preise gewöhnt werden. Zum Jahreswechsel gehörten schrittweise Erhöhungen der Tabaksteuer lange Zeit zur Tradition. Auch im Zeitraum 2010 bis 2015 sind die verschiedenen Tabaksteuersätze kontinuierlich gestiegen. Zigaretten wurden dadurch jährlich 4 bis 8 Cent pro Schachtel mit 19 Stück teurer und Feinschnitt um 12 bis 14 Cent pro Packung mit 40 Gramm. Seitdem gab es keine Erhöhungen mehr. Auch in 2021 bleiben die Steuersätze konstant. Die Bundesregierung wollte ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag, auf Steuererhöhungen zu verzichten, nicht außer Kraft setzen.

 

Gesundheitspolitischer Lenkungszweck der Tabaksteuer

 

Mit der Tabaksteuer möchte der Gesetzgeber neben fiskalischen Zielen vor allem gesundheitspolitische Erwägungen und den Jugendschutz fördern. Nach dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs sollen u.a. steuerliche Strategien zur Erreichung des gesundheitspolitischen Ziels der Verringerung des Tabakkonsums genutzt werden. Die Europäische Gemeinschaft ist der Vereinbarung in 2005 beigetreten.

 

Erweiterung um E-Zigaretten und Tabakerhitzer

 

Mit der für 2022 geplanten Rechtsänderung sollen erstmals auch die bisher nicht der Tabaksteuer unterliegenden E-Zigaretten und Tabakerhitzer in die Verbrauchssteuer einbezogen werden. Beim Konsum wird eine Flüssigkeit, das sogenannte Liquid, zum Verdampfen gebracht. Der entstehende Nassdampf wird inhaliert oder gepafft. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten findet kein Verbrennungsprozess statt. Denkbar wäre hier beispielsweise eine auf den Nikotingehalt bezogene Besteuerung.

 

Gesundheitspolitische Diskussion um Dampfprodukte

 

Viele Experten vertreten derzeit die Auffassung, dass Tabakerhitzer und E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich seien als normale Zigaretten. Die neuartigen Dampfprodukte nun höher zu besteuern, könne dafür sorgen, dass die Menschen bei ihrem gewohnten Rauchverhalten bleiben und nicht auf mildere Alternativen umsteigen. Die Langzeitfolgen des Dampfen sollen in medizinischen Studien weiter untersucht werden.

 

Keine Abstimmung auf EU-Ebene

 

Bereits am 07.09.2020 hatte der Finanzausschuss des deutschen Bundestages auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer öffentlichen Anhörung diskutiert, ob die europäische Tabaksteuerrichtlinie zu einer Richtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickelt werden solle. Mit der neuen Richtlinie solle sichergestellt werden, dass auch tabakfreie sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Rauch- und Dampfprodukte mit einer Steuer jenseits der Umsatzsteuer belegt werden könnten. Der Bundestag hat den Antrag jedoch am 17.12.2020 mehrheitlich abgelehnt. Damit wird sich die Bundesregierung nicht dafür einsetzen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterzuentwickeln.

Die nationalen Pläne zur Erhöhung und Erweiterung der Tabaksteuern bleiben hiervon jedoch unberührt. Das weitere Gesetzgebungsverfahren sowie insbesondere die Auswirkungen der Bundestagswahl sind abzuwarten.

 

08.03.2021 - Bertil Kapff - kapff@climate-score.org

 

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