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Rechte und Mitwirkungspflichten bei der steuerlichen Außenprüfung

Überblick über das BMF-Schreiben vom 17.02.2025

NTG24 - Rechte und Mitwirkungspflichten bei der steuerlichen Außenprüfung

 

Am 17. Februar 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen ein aktualisiertes Schreiben zu den Rechten und Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung. Das Dokument richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und andere Steuerpflichtige, bei denen eine Betriebsprüfung durchgeführt wird. Ziel der Hinweise ist es, den Ablauf der Außenprüfung transparenter zu gestalten und gleichzeitig die wesentlichen gesetzlichen Pflichten und Rechte verständlich darzustellen.

Die Hinweise werden in der Regel der Prüfungsanordnung beigefügt und sollen sicherstellen, dass Steuerpflichtige frühzeitig darüber informiert sind, wie eine Außenprüfung abläuft und welche Anforderungen während der Prüfung gelten.

 

Zweck der Betriebsprüfung

 

Die steuerliche Außenprüfung ist ein wichtiges Instrument der Finanzverwaltung zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse von Steuerpflichtigen. Sie dient dazu festzustellen, ob steuerliche Angaben vollständig und korrekt sind und ob die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

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Werbebanner Audipy Im Rahmen der Prüfung analysiert die Finanzverwaltung die steuerlich relevanten Sachverhalte eines Unternehmens oder einer Person. Dabei werden insbesondere Buchführungsunterlagen, Steuererklärungen und weitere Dokumente geprüft, die für die Besteuerung relevant sind. Ziel ist eine gleichmäßige und rechtmäßige Festsetzung der Steuern.

 

Die Prüfungsanordnung

 

Eine Außenprüfung beginnt grundsätzlich mit einer schriftlichen Prüfungsanordnung des zuständigen Finanzamtes. Diese enthält wichtige Informationen über den Umfang der Prüfung. Dazu gehören unter anderem die Steuerarten, die geprüft werden sollen, der Prüfungszeitraum sowie der geplante Beginn der Prüfung.

Rechtlich gilt die Außenprüfung erst als begonnen, wenn der Prüfer konkrete Prüfungshandlungen vornimmt. Das bloße Erscheinen des Prüfers oder organisatorische Vorbereitungen stellen noch keinen formellen Prüfungsbeginn dar.

 

Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung

 

Während einer Außenprüfung besteht für Steuerpflichtige eine gesetzliche Pflicht zur Mitwirkung. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Abgabenordnung und dient dazu, die Sachverhalte vollständig und korrekt aufzuklären. Der Steuerpflichtige muss daher die für die Besteuerung relevanten Informationen offenlegen und der Finanzverwaltung Zugang zu den entsprechenden Unterlagen ermöglichen.

Die Mitwirkung umfasst insbesondere die Bereitstellung von Buchführungsunterlagen, Aufzeichnungen und sonstigen Dokumenten, die für die steuerliche Prüfung erforderlich sind. Darüber hinaus müssen Auskünfte zu den geprüften Sachverhalten erteilt werden, wenn der Prüfer entsprechende Fragen stellt.

 

Durchführung der Prüfungshandlungen

 

Die eigentliche Prüfung besteht aus der Analyse der steuerlichen Unterlagen und Geschäftsvorgänge. Der Prüfer untersucht dabei, ob die erklärten Einnahmen, Ausgaben und steuerlichen Sachverhalte mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen. In vielen Fällen erfolgt ein Teil der Prüfung auch anhand elektronischer Daten, da moderne Buchführungssysteme zunehmend digital organisiert sind.

Die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung kann während der Prüfung sowohl persönlich als auch elektronisch erfolgen. In der Praxis werden häufig digitale Dokumente und Datensätze übermittelt, um den Prüfungsprozess effizienter zu gestalten.

 

Prüfungsbericht und steuerliche Konsequenzen

 

Nach Abschluss der Außenprüfung erstellt der Prüfer in der Regel einen Prüfungsbericht. In diesem Bericht werden die festgestellten Sachverhalte sowie mögliche Abweichungen von den ursprünglichen Steuererklärungen dokumentiert. Wenn sich Änderungen bei den Besteuerungsgrundlagen ergeben, kann das Finanzamt auf dieser Grundlage geänderte Steuerbescheide erlassen.

In vielen Fällen findet vor Abschluss des Verfahrens eine sogenannte Schlussbesprechung statt. In dieser Besprechung werden die Ergebnisse der Prüfung erläutert und offene Fragen zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung geklärt.

 

Möglichkeiten des Einspruchs

 

Die Außenprüfung selbst ist kein eigenständiger Verwaltungsakt, gegen den unmittelbar Rechtsmittel eingelegt werden können. Rechtsschutz besteht vielmehr gegen die Steuerbescheide, die auf Grundlage der Prüfung erlassen werden. Wenn der Steuerpflichtige mit den Änderungen der Finanzverwaltung nicht einverstanden ist, kann er gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Das Einspruchsverfahren ermöglicht eine erneute Prüfung des Sachverhalts durch das Finanzamt und stellt damit ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Rechte des Steuerpflichtigen dar.

 

Das BMF Schreiben im Wortlaut:

 

09.03.2026 - Veronika Graf - vg@ntg24.de

 

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