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Fortschritte in Verhandlungen über EU-Rechtsstaatsprinzip

EU: Zuflüsse von Haushaltsmitteln wird an Rechtsstaatsprinzip gekoppelt

NTG24 - Fortschritte in Verhandlungen über EU-Rechtsstaatsprinzip

 

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, ist die Europäische Union einer Einigung über die EU-Finanzen bis 2027 in Höhe von 1,8 Billionen Euro nähergekommen.

Danach einigten sich Unterhändler des Europäischen Parlaments gestern mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf einen Rechtsstaatsmechanismus.

Dieser regelt, dass EU-Staaten, die gegen Vorschriften verstoßen, keine oder weniger EU-Zahlungen erhalten sollen. Das sei ein Durchbruch, sagte der deutsche Außenminister Heiko Maas. ,,Wir stärken damit die Rechtsstaatlichkeit in der EU entscheidend, denn dieser Mechanismus schützt den EU-Haushalt vor Missbrauch durch die Mitgliedsstaaten.” Erstmals würden EU-Haushaltsmittel mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards verknüpft. Auch Finanzminister Olaf Scholz begrüßte die Einigung: ,,Unsere Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat verbinden uns in Europa.”

Das Rechtsstaatsprinzip war einer der Streitpunkte, die in den Verhandlungen ausgeräumt werden müssen, damit der EU-Finanzrahmen von 2021 bis 2027 sowie die Corona-Sonderhilfen zum Beginn kommenden Jahres in Kraft treten können. Es gilt aber nur im Zusammenhang mit Zahlungen aus dem Haushalt, also wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit bei der Verwendung der Mittel geben sollte. Die EU-Kommission hat bereits mit einem sogenannten Artikel-7-Verfahren die Möglichkeit, Ermittlungen gegen EU-Staaten einzuleiten, wenn sie im Verdacht stehen, gegen Grundprinzipien der Union zu verstoßen.

Sowohl das Europäische Parlament als auch der EU-Rat müssen dem nun gefundenen Kompromiss noch zustimmen.

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefePolen und Ungarn hatten Kritik an einer Verbindung von Rechtsstaatlichkeit mit EU-Zahlungen geübt. Gegen beide nationalkonservative Regierungen werden Vorwürfe wegen ihrer Justiz- und Medienpolitik erhoben. Ungarn und Polen gehören zugleich zu den größten Nettoempfängern bei EU-Zahlungen. Im EU-Rat soll auch künftig eine Zweidrittelmehrheit zur Annahme von Sanktionen reichen - Polen und Ungarn könnten also überstimmt werden.

Das Parlament hatte in den Verhandlungen ursprünglich gefordert, die Hürde für Sanktionen weiter zu senken. Ein Sprecher des Europäischen Parlaments erklärte, man habe aber erreicht, dass das neue Gesetz nicht nur dann angewendet werde, wenn EU-Gelder direkt missbraucht würden wie zum Beispiel in Fällen von Korruption oder Betrug.

Künftig sollten Sanktionen auch bei ,,systemischen Verstößen” gegen die für alle Mitgliedstaaten geltenden EU-Grundwerte verhängt werden können. Zudem hätten die Verhandlungsführer des EP darauf bestanden, dass unter Umständen auch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung als mögliche Verstöße betrachtet würden. Finanzminister Scholz bezeichnete die Einigung als ,,richtiges und wichtiges Signal”. “Vorleben ist immer besser als vorbeten, auch und gerade in Europa”, teilte er mit.

 

Fazit

 

Die Europäische Union nähert sich einer Einigung im Streit der rechtsstaatlichen Bedingungen, unter denen EU-Haushaltsmittel an die Mitgliedsländer fließen dürfen. Allerdings bleibt einstweilen unsicher, ob die deutsche Ratspräsidentschaft diese Einigung auch durchsetzen kann. Ein Fortschritt ist gleichwohl, dass EU-Haushaltsmittel mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards verknüpft werden. Die Abstimmung darüber dürfte zu einem neuen Stresstest insbesondere für Ungarn und Polen werden.

 

06.11.2020 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de

 

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  • Horst Görtz - 07.11.2020 11:51:53 Uhr


 

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