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Spendenbescheinigungen über Mitgliedsbeiträge bei ausbildenden Musikvereinen

Mitgliedsbeiträge von ausbildenden Musikvereinen

NTG24 - Spendenbescheinigungen über Mitgliedsbeiträge bei ausbildenden Musikvereinen

 

Ein gemeinnütziger Musikverein klagte vor dem Finanzgericht Köln. Das Gericht hatte zu beurteilen, ob bei einem gemeinnützigen Musikverein, der nicht nur untergeordnet ausbildet, eine Ausstellung von Spendenbescheinigungen über die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß ist.

 

Sachverhalt:

 

Der Musikverein unterhielt ein Orchester, eine Bläserklasse und ein Nachwuchsorchester. Überwiegend sind Freizeitmusiker Mitglieder des Vereins, neben einigen Musikstudenten und Berufsmusikern.

Dem Musikverein wurde eine Ausstellung von Spendenbescheinigungen über die Mitgliedsbeiträge vom Finanzamt untersagt. Die Tätigkeit des Vereins diene der Freizeitgestaltung der Mitglieder, sodass der Spendenabzug gem. § 10b Abs.1 S.8 EStG ausgeschlossen sei.

Gegen diese Entscheidung wurde seitens des Musikvereins Klage eingereicht.

 

Urteil:

 

Das Finanzgericht Köln entschied zugunsten des Klägers.

Anzeige:

Werbebanner ISIN-WatchlistDie musikalische Ausbildung des Vereins sei nicht von untergeordneter Bedeutung. Es werden Musiker im Bereich der Blasmusik und des Dirigats ausgebildet.

Die schädliche „eigene kulturelle Freizeitbetätigung der Mitglieder“ überwiegt nicht die durchgeführte Ausbildung durch den Musikverein.

Zudem sollen mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 (BGBl. – 2007 I S. 2332) die bürokratischen Hürden abgebaut werden. Hierzu zählt die Förderung des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim BFH ist unter Az. X R 7/21 anhängig.

 

04.06.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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