als .pdf Datei herunterladen

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Aufforderung zur Abgabe durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt

NTG24 - Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

 

Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt erfolgt.

 

Grundsteuer-Reform:

 

Durch das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 hat für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Feststellung auf den 01.01.2022 zu erfolgen, die eine Abgabeverpflichtung für Steuererklärungen nach sich zieht. Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 erhoben.

 

Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung:

 

Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Anzeige:

Werbebanner SemitaxSchleswig-Holstein, Thüringen) durch öffentliche Bekanntmachung vom 30.3.2022 (BStBl 2022 I S. 205) zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 aufgefordert. Diese Erklärungen sind dem zuständigen Finanzamt bis zum 31.10.2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln.

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde gem. § 228 Abs. 6 Satz 2 Bewertungsgesetz auf eine Datenfernübertragung verzichten, soweit dem Antrag entsprochen wurde, wird ein entsprechender Erklärungsvordruck zur Verfügung gestellt. Die Steuererklärung sind beim zuständigen Finanzamt bis zum 31.10.2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung einzureichen. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Belegenheit des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen fordern eigenständig durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 auf.

 

Elektronische Formulare:

 

Anzeige:

Werbebanner ClaudemusAb dem 01.07.2022 werden die Formulare auf dem Elster-Portal zur Verfügung stehen. Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung ist ein Benutzerkonto auf dem Portal „Mein ELSTER“ notwendig. Ein bereits vorliegendes Benutzerkonto kann steuerübergreifend verwendet werden. Sofern bisher kein Benutzerkonto vorliegt, ist eine kostenlose Registrierung auf www.elster.de möglich. Eine Registrierung sollte zeitnah erfolgen, da dies bis zu zwei Wochen dauern kann.

 

Abgabeverpflichtung:

 

Die Verhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 sind maßgebend für die Abgabeverpflichtung. Der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 31.10.2022 unterliegen folgende Personen:

- Eigentümer*innen eines Grundstücks;

- Eigentümer*innen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft;

- Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:

Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer*in des Grundstücks

- Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:

Eigentümer*innen des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümer*in des

Gebäudes

 

05.04.2022 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen





Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)