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Die Holding Spardose

Wieso es Sinn machen kann eine Holding über eure Gesellschaften zu schalten – und warum nicht

NTG24 - Die Holding Spardose

 

Wahrscheinlich habt ihr schon mal davon gehört: Die Holding. Die kann in manchen Fällen super sinnvoll sein und dafür sorgen, dass ihr legal Steuervorteile nutzen könnt, aber manchmal ist sie eben auch unnötig. Wann sie eine gute Idee ist und wann eher nicht, schauen wir uns heute an.

Die Holdingstruktur wird gerne in der Steuergestaltung genutzt. Eine Holding hält etwas, wie ihr Name schon sagt und zwar sind das Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Klassischerweise verwaltet die Holding nur diese Beteiligungen und hat kein operatives Geschäft. Man nennt sie auch Dach- oder Muttergesellschaft und die Unternehmen, deren Beteiligung die Holding hält, dementsprechend Tochter- oder Untergesellschaften. Diese sind dann in der Regel für die operativen Tätigkeiten zuständig.

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Werbebanner ClaudemusÜbrigens geht das auch mehrstöckig, also verkettet, aber um es hier etwas einfacher zu halten schauen wir uns heute nur eine einfache Holdingstruktur an, also nur eine Muttergesellschaft und eine Tochtergesellschaft. Außerdem sollen beide Unternehmen Kapitalgesellschaften sein, nehmen wir mal an zwei GmbHs. Es braucht also mindestens zwei Gesellschaften, wobei ihr die Anteile an der Muttergesellschaft in eurem Privatvermögen haltet, damit also Gesellschafter der Holding seid. Die Muttergesellschaft hält dann die Anteile an der Tochtergesellschaft in ihrem Betriebsvermögen, also ist die Holding Gesellschafterin der Tochter-GmbH.

 

Was euch das eigentlich bringt

 

Erstens kann man mit einer Holdingstruktur Geschäftszweige ordnen, also zum Beispiel für jedes Projekt eine eigene Tochtergesellschaft. Häufig wird das auch mit Produktsparten gemacht oder auch mit einer Gesellschaft, die Produkte produziert und vertreibt, während die andere Gesellschaft Dienstleistungen wie zum Beispiel Reparaturen an den Produkten erbringt. Das betrifft aber eher große Konzerne. Projekt-Gesellschaften gibt es allerdings auch bei kleineren Unternehmen im Bereich Immobilien häufiger mal, sodass die Immobilien im Mantel einer GmbH verkauft werden können.

 

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Was ist denn dieser Spardosen-Effekt?

 

Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, beides zusammen ergibt eine Steuerlast von ungefähr 30 %. Allerdings müsst ihr Gewinnausschüttungen an euch als Privatperson noch einmal zusätzlich mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % versteuern, sodass dann am Ende nicht mehr so viel von dem Geld übrig bleibt.

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Werbebanner ISIN-WatchlistGenau hier kommt §8b KStG wie der Retter in der Not daher: Werden die Gewinne der Tochter-GmbH nämlich an eine andere Kapitalgesellschaft – also die Mutter-GmbH – ausgeschüttet, ist das Ganze effektiv zu 95 % steuerfrei. Eigentlich sind es sogar 100 %, aber 5 % des Gewinns müssen als nicht abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden. Das heißt diese 5 % werden dann versteuert mit den schon genannten 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer. 5 % mal 30 % ergibt 1,5 % und das ist damit im Endeffekt der Steuersatz auf die Gewinnausschüttungen an die Holding. Das Geld ist dann in der Holding geparkt und kann innerhalb der Holding weiterverwendet werden.

 

Warum so viele Start-Ups eine Holding gründen

 

Das funktioniert auch für Gewinne aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Wenn man also weiß, dass man später irgendwann mal verkaufen will, ist es sinnvoll die Gesellschaft, die verkauft werden soll gleich in einer Holding zu parken. Genau deswegen machen das häufig Start-Ups.

 

Wann die Holding keinen Sinn macht

 

Zwei Kapitalgesellschaften bedeuten ganz einfach mehr Arbeit und höhere Kosten, sowohl bei der Gründung als auch bei den laufenden Kosten, denn dann hat man automatisch alles zwei mal: Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung oder Hinterlegung und Steuererklärungen. Bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit, mit der ihr erstmal ein bisschen rumprobieren wollt, schießt das etwas übers Ziel hinaus. Und keine Sorge, ihr könnt auch immer noch nachträglich eine Holding einbauen, auch wenn das etwas komplizierter als direkt bei der Gründung, möglich ist es dennoch. Außerdem rechnet sich eine Holding auch nicht wirklich, wenn das Geld, was ihr mit eurer Gesellschaft verdient größtenteils wirklich zum Leben und damit für private Kosten braucht, weil bei der Ausschüttung ja doch wieder Steuern anfallen.

 

15.07.2021 - Franzika Beschorner - fb@ntg24.de & Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de

 

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