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Digitale Schnittstelle für Kassensysteme

Technische Anforderungen für digitale Schnittstelle

NTG24 - Digitale Schnittstelle für Kassensysteme

 

Die Finanzverwaltung hat im BMF Schreiben vom 21.04.2022 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme bekannt gegeben.

 

Hintergrund:

 

Die neu bekannt gegebene digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (genannt DSFinV-K 2.3) ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Datenexport von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung („Z3-Zugriff“). Die Schnittstellen werden im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen für den Datenexport benötigt. Die Schnittstelle DSFinV-K 2.3 soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystemen sicherstellen.

 

Veröffentlichung:

 

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Werbebanner SemitaxDie DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht worden. Unter dem Link kann die DSFinV-K in der Version 2.3 aufgerufen werden. Die Schnittstelle in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 01.07.2022 erfolgen, anzuwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn die Version DSFinV-K 2.3 vor dem 01.07.2022 eingesetzte wird. Die Umsetzung der technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erfolgt regulär durch die Kassenhersteller. Für internationale Kassenhersteller existiert eine englische Übersetzung der Finanzverwaltung.

 

Fazit:

 

Die DSFinV-K 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 01.07.2022 erfolgen, anzuwenden. Die Umsetzung erfolgt in der Regel durch die Kassenhersteller. Die Einzelheiten sind dem BMF-Schreiben vom 21.4.2022 - IV A 4 - S 0316-a/19/10007 :004 zu entnehmen.

 

28.04.2022 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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