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Sorgenkinder Ungarn und Polen

Erster Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU

NTG24 - Sorgenkinder Ungarn und Polen

 

Korruption und Rechtsbrüche sind in der EU viel präsenter als oft angenommen und breiten sich immer weiter aus. Daher hat die EU-Kommission zum ersten Mal einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt. Darin geht es vor allem um die Mitgliedsstaaten Polen und Ungarn – zwei besonders große Sorgenkinder. Doch sieht die Kommission in einer Reihe von Mitgliedstaaten erhebliche Probleme wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze.

Ein derartiger Rechtsstaatsbericht ist nun jährlich geplant. Ziel ist es, einen Dialog mit den Mitgliedstaaten über gemeinsame Grundwerte zu starten, um Probleme in Zukunft zu verhindern und die Demokratie zu stärken. Darüber hinaus seien nationale Parlamente aufgefordert, den Bericht weiter zu diskutieren.

 

Uneinigkeit bei Sanktionen

 

Mit Blick auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit wurde nun in Brüssel mehrheitlich beschlossen, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit künftig mit einer Kürzung von EU-Mitteln bestraft werden können. Ein entsprechender Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bekam die erforderliche Unterstützung.

Der Beschluss wurde gegen den Widerstand von Ungarn und Polen gefasst, die zuvor damit gedroht hatten, wichtige Entscheidungen wie die zum Gemeinschaftshaushalt blockieren zu wollen, sollte dies eingeführt werden.

Jedoch herrscht hinsichtlich der genauen Ausgestaltung der Sanktionen Uneinigkeit. Der konkrete Vorschlag sieht vor, dass eine Kürzung von EU-Finanzhilfen möglich ist, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit „in hinreichend direkter Weise“ Einfluss auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben. Die EU-Kommission wollte Strafen jedoch schon dann ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu beeinträchtigen droht.

Abgeordnete bezeichneten den Vorschlag unter anderem als Zeichen von „Feigheit und Prinzipienlosigkeit“ und vielen Regierungen ging er ebenfalls nicht weit genug. Sie konnten ihn aber im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten ebenso wenig blockieren wie Ungarn und Polen.

 

30.09.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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