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Ein ruhiger Neujahrsstart? Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk in Deutschland

Beschlüsse des Corona-Gipfels

NTG24 - Ein ruhiger Neujahrsstart? Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk in Deutschland

 

Feuerwerksliebhaber sehen sich in Deutschland nun auch das zweite Jahr in Folge mit einem Verkaufsverbot von Knallkörpern und Feuerwerksraketen zu Neujahr konfrontiert. Tabu bleibt allerdings nur der Verkauf, nicht aber das Zünden der Pyrotechnik. Die Länder dürfen jedoch selbst entscheiden, ob sie das Zündverbot geltend machen.

Wie die Bundesregierung am 15. Dezember beschlossen hat, werden auch in diesem Jahr in den Supermärkten und Geschäften keine Feuerwerksraketen und Knallkörper zu finden sein. Der Bundesrat stimmte diesem Beschluss in der letzten Sitzung des Jahres 2021 am 17. Dezember zu. Hintergrund ist das derzeitige Infektionsgeschehen, einschließlich der gefährlichen Omikron-Variante, aufgrund dessen die Kliniken mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten bereits mehr als ausgelastet sind. Das Verbot soll dabei helfen, den nicht selten unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu vermeiden und somit auch Krankenhauskapazitäten zu schonen.

Doch ein generelles Böllerverbot gilt dadurch nicht. Die Entscheidung darüber, ob es ähnlich wie im vergangenen Jahr Ausgangsbeschränkungen, An- und Versammlungs-, und regionale Böllerverbote geben wird, liegt im Ermessen der Länder, Städte und Gemeinden.

 

Kontaktbeschränkungen an Silvester und Neujahr in Deutschland

 

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Werbebanner ClaudemusMit der öffentlichen Bekanntgabe der verschärften Corona-Maßnahmen nach dem Corona-Gipfel am 21.12.2021 ändern sich nun auch Bestimmungen für die auf die Weihnachtszeit folgenden Feiertage, sprich: Silvester und Neujahr. So gelten ab dem 28. Dezember unter anderem strengere Kontaktbeschränkungen – maximal 10 geimpfte und/oder genesene Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen, dürfen im Innen- und Außenbereich zusammenkommen.

Nimmt eine ungeimpfte Person teil, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen. Lediglich der eigene Haushalt und zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts dürfen sich versammeln. Zudem gilt ein Versammlungs- und Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Auch Clubs und Diskotheken werden geschlossen.

 

30.12.2021 - Marlen Böttcher - mb@ntg24.de & Nadine Kurch - nk@ntg24.de

 

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