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Versteuerung nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten

Wann die Umsatzsteuer fällig wird

NTG24 - Versteuerung nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten

 

Heute steht wieder mal eins unserer Lieblingsthemen auf dem Plan - die Umsatzsteuer. Wisst ihr eigentlich, welche Umsätze ihr wann in eurer Umsatzsteuervoranmeldung angeben müsst? Die aus euren Ausgangsrechnungen des Monats oder die, die schon bezahlt wurden, oder doch noch irgendwie anders? Was soll diese seltsame Frage nach der Soll- oder Ist-Versteuerung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? Das alles erklären wir euch heute!

Die Soll- oder Ist-Versteuerung entscheidet, zu welchem Zeitpunkt ihr Umsatzsteuer auf eure Umsätze abführen müsst.

 

Soll-Versteuerung: Wie es normalerweise läuft

 

Normalerweise entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Kalendermonats, in dem ihr die Leistung erbracht habt. Wir gehen hier heute für unsere Beispiele davon aus, dass ihr eure Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben müsst. Ihr erbringt im Juli 2021 eine Leistung und schreibt auch sofort im Juli 2021 eine Rechnung über 1.000 € netto plus 190 € Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer entsteht hier mit Ablauf des Monats Juli 2021. Also müsst ihr die 190 € in der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2021 erklären. Zahlt euer Kunde erst im November 2021, ist das doof für euch, weil das keinen Einfluss darauf hat, dass ihr die 190 € mit eurer Umsatzsteuervorauszahlung für Juli 2021 an das Finanzamt zahlen und damit die Umsatzsteuer verauslagen müsst.

 

Ist-Versteuerung: Wie es besser laufen kann

 

Bei der Ist-Versteuerung müsst ihr die Umsatzsteuer erst dann erklären und an das Finanzamt abführen, wenn das Geld auch tatsächlich schon bei euch angekommen ist. Zahlt der Kunde also erst im November 2021, kommt das Ganze auch erst in die Voranmeldung für November 2021und ihr müsst nichts vorfinanzieren.

 

Video -

 

Vorsteuerabzug

 

Euer Vorsteuerabzug für die an andere Unternehmer bezahlte Umsatzsteuer ist davon komplett unabhängig. Hier gibt es keine Sonderregeln - mit Ausnahme von ganz bestimmten Fällen, insbesondere mit Auslandsbezug. Wann ihr die Vorsteuer geltend machen könnt, könnt ihr euch mit folgendem Satz merken: Rechnung und Leistung oder Rechnung und Zahlung.

 

Wann kann ich die Ist-Versteuerung beantragen?

 

Die Ist-Versteuerung müsst ihr beantragen und das könnt ihr in drei Fällen tun:

 

Keine Buchführungspflicht

Als Einzelunternehmer oder GbR unterliegt ihr nicht der Buchführungspflicht, wenn euer Umsatz unter 600.000 € und euer Gewinn unter 60.000 € im Jahr liegen.

Freiberufler

Seid ihr Freiberufler, könnt ihr immer einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen.

Buchführungspflicht und Vorjahresumsatz unter 600.000 €

Hier ist die Unternehmensform egal, es kann sich also auch zum Beispiel um eine GmbH handeln, die immer buchführungspflichtig ist. Liegt der Umsatz unter 600.000 € pro Jahr, könnt ihr auch hier die Ist-Versteuerung beantragen. Den Antrag könnt ihr am einfachsten sofort bei der Gründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stellen, indem ihr einfach das Kreuzchen bei der Ist-Versteuerung setzt. Wollt ihr das später noch machen, schreibt ihr dem Finanzamt einen Brief und beantragt in diesem die Ist-Versteuerung. Aber aufpassen, das Finanzamt muss dem Antrag erst zustimmen, bevor ihr die Ist-Versteuerung anwenden dürft. Darüber bekommt ihr ein Schreiben vom Finanzamt. Diesen nachträglichen Antrag könnt ihr stellen bis euer Umsatzsteuerbescheid für das betreffende Jahr rechtskräftig geworden ist.

Danach geht's nur noch für das nächste Jahr.

 

Umsatzsteuerjahreserklärung

 

In eurer Umsatzsteuerjahreserklärung gebt ihr dann noch an, ob ihr die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) oder nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) ermittelt.

 

19.06.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de

 

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  • Jürgen - 26.02.2023 18:40:43 Uhr


 

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