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Neuregelung erleichtert unentgeltliche Unterstützung in Steuersachen

Unentgeltliche Hilfe nicht länger nur für Angehörige

NTG24 - Neuregelung erleichtert unentgeltliche Unterstützung in Steuersachen

 

Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen im Steuerberatungsgesetz, die unentgeltliche Hilfeleistungen in Steuersachen künftig deutlich erleichtern sollen. Bisher war es nur erlaubt, bei Angehörigen kostenfrei steuerlichen Beistand zu leisten. Zukünftig soll diese Beschränkung entfallen, um dem gesellschaftlichen Wandel und neuen Lebensformen Rechnung zu tragen.

 

Unentgeltliche Hilfe künftig offener

 

Das bisherige Verbot, unentgeltliche Unterstützung außerhalb des familiären Umfelds zu erbringen, sollte an die heutigen sozialen Realitäten angepasst werden. Lebensmodelle und Beziehungen sind heute vielfältiger, sodass das Gesetz hier neuer Regelungen bedarf. Geplant ist, dass Ehrenamtliche im Regelfall ohne direkte Gegenleistung beraten dürfen – eine Entwicklung, die vor allem gemeinnützige Initiativen und Hilfsangebote stärken wird. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einrichtung sogenannter „Tax Law Clinics“. Diese Einrichtungen an Hochschulen oder in deren Umfeld sollen es ermöglichen, unter fachlicher Anleitung eine praxisnahe Beratung anzubieten. Damit können sowohl ehrenamtliches Engagement als auch die Förderung des Steuer-Nachwuchses vorangetrieben werden.

 

Erweiterte Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine

 

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Werbebanner Audipy Neben der Öffnung der unentgeltlichen Beratung steht auch eine Modernisierung der Regeln für Lohnsteuerhilfevereine an. Deren Beratungskompetenzen sollen ausgeweitet werden, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und Ratsuchenden eine umfassendere Unterstützung zu bieten. Die genaue Ausgestaltung dieser Erweiterung wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren erörtert, ist aber ein klares Signal für die Stärkung dieser Organisationsform, die vielen Arbeitnehmern und Rentnern bereits heute eine kostengünstige Steuerberatung anbietet.

 

Gewerbesteuer: Mindesthebesatz steigt

 

Im Zuge der Gesetzesnovelle ist zudem eine Anpassung des Gewerbesteuergesetzes vorgesehen. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent. Dieser Schritt zielt darauf ab, eine angemessene finanzielle Grundlage für Kommunen zu sichern und Steuererhöhungen auf breiter Basis zu regulieren. Trotz dieser geplanten Anhebung gibt es seitens des Bundesrats Forderungen nach weiteren Änderungen und Ergänzungen im Gesetzentwurf, die das Vorhaben noch begleiten werden.

Insgesamt soll die Gesetzesänderung im Steuerbereich mehr Flexibilität und zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen. Damit reagiert die Bundesregierung auf veränderte gesellschaftliche Strukturen und fördert zugleich ehrenamtliches Engagement sowie die Attraktivität steuerlicher Berufe. Die anstehenden Diskussionen im Bundesrat zeigen jedoch, dass bei einzelnen Punkten noch Detailarbeit nötig ist, bevor die Neuregelungen endgültig in Kraft treten können.

 

27.03.2026 - Veronika Graf - vg@ntg24.de

 

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