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Steuererklärungsfristen 2020

Abgabefristen für den Veranlagungszeitraum 2020

NTG24 - Steuererklärungsfristen 2020

 

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 zugestimmt. Die Frist verlängert sich um 3 Monate. Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2019 waren bereits verlängert worden.

 

Anwendungsrahmen:

 

Die verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 gilt für unberatene und beratene Fälle. Die Regelungen zur Verlängerung der Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2019 galt nur für steuerlich Beratene. Die für den Veranlagungszeitraum 2020 beschlossene Verlängerung um 3 Monate gilt nun für steuerlich Beratene und steuerlich Unberatene. Damit soll eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen werden und eine Entlastung aufgrund der aktuell außergewöhnlichen Umstände geschaffen werden.

 

Abgabefristen:

 

Anzeige:

Werbebanner ISIN-WatchlistDie Verlängerung der Abgabefrist um 3 Monate greift, soweit die Steuererklärung nicht bereits nach § 149 Abs.4 AO vorab angefordert wurde. Die Abgabefristen für den Veranlagungszeitraum 2020 stellen sich demnach wie folgt dar:

- steuerlich Beratene: 31.05.2022

- steuerlich Beratene Land- und Frostwirte: 31.10.2022

- steuerlich nicht Beratene: 01. bzw. 02.11.2021 (§ 108 Abs.3 AO)

- steuerlich nicht Beratene Land- und Forstwirte: 02.05.2022 (§108 Abs.3 AO)

 

 

06.07.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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