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Anhebung der Grenzen für die Istversteuerung und Kleinunternehmerreglung

Grenzen ab dem 01.01.2020

NTG24 - Anhebung der Grenzen für die Istversteuerung und Kleinunternehmerreglung

 

Die Anpassung der umsatzsteuerlichen Grenzen soll dazu führen, dass die reguläre Preisentwicklung Berücksichtigung findet.

 

Istversteuerung § 20 UStG:

 

Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten war bisher auf Antrag zulässig, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 500.000 € nicht überstieg.

Diese Grenze wurde ab dem 01.01.2020 auf 600.000 € angehoben.

 

Kleinunternehmer § 19 UStG:

 

Anzeige:

Werbebanner Zürcher BörsenbriefeInländische Unternehmer mit geringen Umsätzen werden von der Besteuerung ausgenommen, in dem die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.

Die Definition der geringen Umsätze änderte sich ab dem 01.01.2020.

Die Steuer wird nicht erhoben, wenn

 - Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € (bisher 17.500 €) nicht überstieg

und

 - 50.000 € im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird (Prognose).

 

Die Erhöhung auf 22.000 € wurde zum 01.01.2020 in das Gesetz eingeführt.

Dies hat zur Folge, dass eine Anwendung der Kleinunternehmerreglung für 2020 in Betracht kommt, wenn im Jahr 2019 die Grenze von 22.000 € nicht überschritten wurde und im Jahr 2020 voraussichtlich kein Umsatz von über 50.000 € erzielt wird.

 

Fazit:

 

Von den neuen Grenzen im Jahr 2020 profitieren Unternehmer, die nach der alten Rechtslage die Grenzen für das vorangegangene Kalenderjahr 2019 überschritten hätten.

 

06.11.2020 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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