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Pflichten und Abgaben beim Inverkehrbringen von Verpackungen

Abfallrecht, Duales System, Verpackungsregister und Plastiksteuer

NTG24 - Pflichten und Abgaben beim Inverkehrbringen von Verpackungen

 

Mit der Corona-Pandemie erlebt der Online-Handel einen Boom. Hersteller und Händler müssen dabei eine Fülle von Vorschriften beachten. Insbesondere das Abfallrecht enthält viele versteckte Fallstricke.

 

Anmeldung zum Verpackungsregister

 

Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz definiert die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen. Diese regelt, dass die Hersteller oder Vertreiber von Produkten auch für die Kosten ihrer Entsorgung oder Verwertung verantwortlich sind. Das Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller von verpackten Waren und Vertreiber von Verpackungen (z.B. Versandkartons und Füllmaterial) zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die für die Organisation, Anwendung und Überwachung der Anforderungen des Gesetzes zuständig ist.

 

Lizenzerwerb bei einem Dualen System

 

Voraussetzung für die Registrierung ist der Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz bei einem Dualen System. Die Dualen Systeme sind für die haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen in Deutschland verantwortlich.

Hersteller oder Vertreiber von Produkten schließen einen Vertrag mit einem Dualen System ab. In dem Vertrag gibt der Vertreiber von Verpackungen die Menge an Verpackungsmaterial an, die er voraussichtlich in einem Jahr in den Verkehr bringt, wie z. B. Glas, Kunststoff etc. Das Lizenzentgelt wird auf Basis der zu lizenzierenden Abfallmenge berechnet. Dem ausgewählten Anbieter des Dualen Systems wird damit die Verantwortung für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen übertragen.

 

Doppelmeldung an das Verpackungsregister

 

Hersteller oder Erstinverkehrbringer von Verpackungen sind zudem gesetzlich verpflichtet, die an das Duale System übermittelten Daten unverzüglich an die Zentrale Stelle Verpackungsregister zu melden. Dabei handelt es sich um eine reine Doppelmeldung. Das Register prüft dann die übermittelten Meldungen mit den vorliegenden Daten der Dualen Systeme.

 

Vollständigkeitserklärung

 

Ist ein Unternehmen zur Lizenzierung von Verpackungen verpflichtet und überschreitet es dabei in einem Kalenderjahr bestimmte Mengenschwellen, muss es zusätzlich eine Vollständigkeitserklärung beim Verpackungsregister einreichen. Unterhalb der Bagatellgrenzen müssen Vollständigkeitserklärungen nur auf Anforderung der zentralen Stelle abgegeben werden. Die Vollständigkeitserklärungen bestätigen, dass alle vom Unternehmen in Deutschland in Verkehr gebrachten und an den Endverbraucher gelieferten Verpackungen bei einem Dualen System lizenziert oder an einer Branchenlösung (z.B. Pfandsystem) gesetzeskonform beteiligt sind. Die Vollständigkeitserklärungen müssen durch einen Wirtschaftsprüfer, einen Steuerberater, einen vereidigten Buchprüfer oder einen unabhängigen Dritten geprüft werden.

 

Aktuell gelten für die Abgabe von Vollständigkeitserklärungen die folgenden Bagatellgrenzen:

- mehr als 80.000 kg Glas, oder

- mehr als 50.000 kg Papier, Pappe, Karton oder

- mehr als 30.000 kg Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartons, sonstige Verbundverpackungen.

 

EU-Kunststoffabgabe seit 01.01.2021

 

Im Juli 2020 haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, ab 01.01.2021 eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle als neue Eigenmittelquelle zur Finanzierung des EU-Haushalts einzuführen. Diese Kunststoffabgabe ist von den Mitgliedsstaaten an den Staatenverbund zu entrichten und soll die COVID 19-bedingten Mehrbelastungen ausgleichen.

Zahlungspflichtig sind die Mitgliedsstaaten gegenüber der EU. Die Abgabe beläuft sich auf 0,80 Euro pro Kilogramm nicht verwerteter Kunststoffverpackungsabfälle. Der Beschluss führt also nicht zu einer neuen Steuer für Hersteller, Händler oder Verbraucher von Kunststoffen.

 

Einführung nationaler Plastiksteuern in den Mitgliedstaaten

 

Um die neue Kunststoffabgabe zu refinanzieren, wird jedoch in verschiedenen Mitgliedsstaaten bereits die Einführung neuer branchenbezogener Abgaben für Einwegkunststoffe diskutiert. Einige Staaten haben schon konkrete Gesetzesvorschläge für die Einführung einer neuen Kunststoffsteuer ausgearbeitet. Besonders weit fortgeschritten sind die Pläne in Spanien, Italien und Großbritannien. In Italien ist derzeit eine Verschiebung des Starttermins vom 01.07.2021 auf den 01.01.2022 im Gespräch.

Andere Staaten haben angekündigt, dass sie gar keine neue Steuer einführen wollen. In den meisten Ländern gibt es nur sehr vage Pläne. Eine EU-weite Harmonisierung der Pläne ist derzeit weder geplant noch in Sicht.

 

Plastiksteuer in Deutschland?

 

In Deutschland ist das Thema Plastiksteuer mittlerweile oben auf der politischen Agenda angekommen und entwickelt sich zum Wahlkampfthema. In einem Interview mit dem Spiegel hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze Ende Februar ihre Bereitschaft unterstrichen, eine neue Steuer auf unrecycelte Kunststoffverpackungen einzuführen. Als unmittelbar betroffene Steuerschuldner seien die Inverkehrbringer der Verpackungen vorgesehen. Es wird allgemein erwartet, dass das formale Gesetzgebungsverfahren unmittelbar nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 beginnt.

 

08.05.2021 - Bertil Kapff - kapff@climate-score.org

 

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