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Anwendungsbereich der Steuervergünstigung von § 6a GrEStG

Erlass vom 25.05.2023

NTG24 - Anwendungsbereich der Steuervergünstigung von § 6a GrEStG

 

Es gibt neue gleichlautende Ländererlasse vom 25. Mai 2023, die vom Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen unter der Nummer S 4518 - 2- 2023 - 7856 - V A 6 herausgegeben wurden. Diese Erlasse beziehen sich auf § 6 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG).

Durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12. Mai 2021 wurde der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung in § 6a GrEStG erweitert. Neben der Änderung von § 1 Absatz 2a GrEStG und der Neueinfügung eines Absatzes 2b in § 1 GrEStG betrifft die Erweiterung den neuen Erwerbsvorgang, der ab dem 1. Juli 2021 in Kraft tritt.

 

Anwendungskreis:

 

Anzeige:

Werbebanner SemitaxDie Vorschrift unter dem Titel "Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern" beschreibt die beteiligten Rechtsträger, die an einem begünstigungsfähigen Erwerbsvorgang beteiligt sind. Dabei ist der Kreis der beteiligten Rechtsträger auf das herrschende Unternehmen und/oder von diesen abhängigen Gesellschaften beschränkt. Die beteiligten Rechtsträger behalten dabei ihre Eigenschaft als eigenständige Rechtsträger bei.

 

Überarbeitung:

 

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 6a GrEStG, die im vorherigen Ländererlass vom 22. September 2020 noch nicht berücksichtigt werden konnte, wurde die Erlassregelung von der Finanzverwaltung vollständig überarbeitet. Dabei wurden folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung behandelt:

- Begünstigungsfähige Erwerbsvorgänge,

- Beteiligte,

- Folgen der Nichteinhaltung der Nachbehaltensfrist,

- Verhältnis der §§ 5, 6 GrEStG zu § 6a GrEStG.

Der neue Erlass tritt an die Stelle der vorherigen gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. September 2020 (BStBl I 2020, 960) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

 

16.06.2023 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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