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Vorwurf bestätigt: Apple verstößt gegen europäische Wettbewerbsvorschriften

Im Zahlungsverkehr benachteiligt Apple die Konkurrenz

NTG24 - Vorwurf bestätigt: Apple verstößt gegen europäische Wettbewerbsvorschriften

 

Die EU-Kommission wirft dem US-Konzern Apple vor, Konkurrenten im Zahlungsverkehr benachteiligt zu haben. Vorläufige Untersuchungen bestätigen den Verdacht.

Aus dem Alltag vieler Kunden ist es nicht mehr wegzudenken: An der Kasse mit dem eigenen Handy oder mit seiner Armbanduhr den Einkauf zu bezahlen. So wie Apple (US0378331005) mit Apple Pay seinen Kunden die Möglichkeit gibt, haben sich viele Unternehmen darauf spezialisiert, Apps anzubieten, mit denen man kontaktlos zahlen kann. Hier schreitet die EU-Kommission ein. Sie wirft Apple vor, den Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten zu beschränken und damit den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen zugunsten seiner eigenen Lösung Apple Pay einzuschränken. Der „Spiegel“ berichtete.

»Für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrsmärkte ist es wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugutekommen«, sagte die zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Es lägen nun aber Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt würden.

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Werbebanner EMH PM TradeApple Pay ist der einzige Weg, um auf iPhones Zugriff auf den NFC-Chip zu bekommen. Apple sieht das als technische Lösung, um die Sicherheit der Zahlungen zu gewährleisten. Allerdings kritisieren auch Banken das Verhalten, die sich bei kontaktlosem Bezahlen auf dem iPhone benachteiligt sehen, weil ihnen der Zugriff auf den NFC-Chip verweigert wird.

Dem US-Konzern gibt man die Gelegenheit zur Stellungnahme. Sollte diese nicht zufriedenstellend ausfallen, wird die EU-Kommission ein Kartellverfahren eröffnen, das hohe Strafen mit sich bringen wird - bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.

 

02.05.2022 - Christina Daron - cd@ntg24.de

 

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