als .pdf Datei herunterladen

Milliarden-Entlastung für Gastronomie

Bundesregierung beschließt weitere steuerliche Maßnahme

NTG24 - Milliarden-Entlastung für Gastronomie

 

Die Bundesregierung greift Unternehmen weiter unter die Arme und lockert Ihre Gesetze. Bislang galt für Speisen, die einem Restaurant, einem Café oder ähnliches verzehrt wurden, eine umsatzsteuerliche Belastung i.H.v. 19%. Lediglich für Gerichte, die der Gast geliefert bekommen oder selbst mitgenommen hat, also ohne einen Verzehr an Ort und Stelle, trat an Stelle der 19% der ermäßigte Steuersatz von 7%. Doch mit der Unterscheidung ist jetzt vorerst Schluss.

Ab dem 1.7.2020 soll einheitlich auf Speisen eine Besteuerung i.H.v. 7% vorgenommen werden. Dies gilt allerdings befristet für ein Jahr und läuft daher bis zum 30.06.2021. Aktuell muss der Unternehmer weniger vom Verkaufspreis an das Finanzamt abführen und kann so mit Zusatzeinnahmen planen.

Gemessen an den Vorjahreswerten bezüglich der o.g. Einnahmen, kann von einer Steuersenkung i.H.v. rund 4 Mrd. € ausgegangen werden. Diese Zahl macht deutlich, wie sehr die Bundesregierung versucht, soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen.

Wichtig ist allerdings auch, dass diese Begünstigung lediglich für Speisen, nicht für Getränke gilt. Hier bleibt vor allem bei den alkoholischen Getränken weiterhin der Regelsteuersatz von 19%.

 

18.05.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen





Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)