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Immense Auswirkung: Das Bundesarbeitsgericht spricht sich für Arbeitszeiterfassung aus – Stempeluhr ist Pflicht!

Das war’s dann mit Homeoffice?

NTG24 - Immense Auswirkung: Das Bundesarbeitsgericht spricht sich für Arbeitszeiterfassung aus – Stempeluhr ist Pflicht!

 

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch erfassen. Richter sprechen sich klar für eine Stempeluhr-Pflicht aus. Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit bald Geschichte?

Jetzt ist es amtlich: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die noch heftig diskutiert wird. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

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Werbebanner EMH PM TradeDer EuGH hatte bereits im Mai 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Nur so könnten die Rechte aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt werden. Wie u.a. der „focus“ schreibt, rechnen Fachleute damit, dass das BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben wird, weil damit mehr Kontrolle besteht.

 

Bundesarbeitsgericht platzt in die Debatte

 

Seit der von EuGH vorgegebenen Regelung zur Arbeitszeiterfassung debattiert die Bundesregierung über die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes, um die Vorgaben umzusetzen. Mit dem jetzigen Urteil prescht das Bundesarbeitsgericht in die Debatte. Denn von Seiten der Regierung heißt es im Bezug zum EuGH-Urteil, dass „flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein“ müssen. Man darf gespannt sein, wie sehr sich das Urteil auf das seit Beginn der Corona-Pandemie weitverbreitete Home- und Flex-Office auswirken wird.

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14.09.2022 - Christina Daron

Unterschrift - Christina Daron

 

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