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Kinderzuschlag & Kindergeld im Fokus

Erhöhung des Kindergeldes und -zuschlages zum 01.01.2021

NTG24 - Kinderzuschlag & Kindergeld im Fokus

 

Die Auswirkungen der Corona Pandemie sind gewaltig und ziehen auch im Steuerrecht ihre Kreise. Heute daher mal im Fokus: Die Kinder. Mit diesem Artikel erhalten Sie die aktuellen Werte und Besonderheiten rund um das Kindergeld und dem Kinderzuschlag.

 

Voraussetzungen Kindergeld:

Anspruch auf das Kindergeld haben Sie, wenn

 - Ihr Kind nicht volljährig (< 18 Jahren) ist. Berücksichtigung darüber hinaus ist nur bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. in einem erstmaligen Ausbildungsverhältnis)

 - Das Kind in Ihrem Haushalt lebt (dies gilt auch für Pflege-, Stief-, Enkelkinder)

 - Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.

Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge als eine Summe ausgezahlt.

Die Höhe ist abhängig von der Anzahl des entsprechenden Kindes. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen lebt: Ab dem dritten Kind steht Ihnen mehr Kindergeld zu – auch, wenn dessen Geschwister beim anderen Elternteil leben.

Der Betrag wird bis zum 31.12.2020 wie folgt ausbezahlt:

Kind u. 2. Kind: 204 €

Kind: 210€

ab dem 4. Kind: 235 €

Laut dem am 29.10.2020 vom Bundestag beschlossenen "Zweiten Familienentlastungsgesetz" wird das Kindergeld ab dem 01.01.2021 um 15 Euro erhöht.

Somit sind dann folgende Beträge maßgeblich:

Kind u. 2. Kind: 219 €

Kind: 225€

ab dem 4. Kind: 250 €

 

Kinderzuschlag:

Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, ist eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen Kinderarmut. Wenn Eltern mit kleinen Einkommen für die Existenzsicherung ihrer Kinder (<25 Jahren, unverheiratet) mehr brauchen, dann ist vor allem in einer Zeit wie dieser, auch ein logischer Schritt, dass dieser angepasst wird.

Er unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Das Einkommen darf eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreiten. Diese Mindestgrenze liegt aktuell bei 900€ brutto für Paare und 600€ brutto für Alleinerziehende. Derzeit beträgt die Familienleistung pro Monat und Kind bis zu 185€.

Ab dem 01.01.2021 soll auch der Zuschlag angepasst werden. So erhöht er sich um 20€ und beträgt demnach 205€ pro Monat je Kind. Zusätzlich dazu haben diese Familien auch Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen und fördert z.B. die Kostenübernahme von Bustickets oder die Bezuschussung von Klassenfahrten.

Hinweis: Bis zum 30.09.2020 war der Kinderzuschlag wegen der Corona-Pandemie angepasst worden. Es genügte z.B. ein Einkommensnachweis des abgelaufenen Monats vor der Antragstellung. Seit dem 1. Oktober sind wieder die Einkommensnachweisweise der zurückliegenden sechs Monate erforderlich.

 

 

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Fazit:

 

Anzeige:

Werbebanner Zürcher BörsenbriefeDie Anpassungen zeigen, dass der Staat vermehrt Geld freisetzt, um auch bei den Kindern entsprechend anzusetzen. Ob die Höhe gerechtfertigt ist oder ob man nicht für die Zukunft weiter investieren müsste, darf jeder selbst entscheiden. Die Anpassung war jedoch auf jeden Fall in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage mehr als notwendig.

 

14.12.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de

 

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