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Automatischer Austausch von Mindeststeuer-Daten kommt

Internationale Transparenz bei globalen Steuerinformationen

NTG24 - Automatischer Austausch von Mindeststeuer-Daten kommt

 

Die globale Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen wird künftig durch einen automatisierten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden weltweit unterstützt. Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung macht die Umsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung vom 19. September 2025 bindend, die den Austausch von so genannten GloBE-Informationen – also Mindeststeuer-Berichten – mit Drittstaaten regelt. Diese Entwicklung ist ein weiterer Schritt, um Steuervermeidung bei multinationalen Konzernen zu unterbinden und die globale Steuertransparenz zu verbessern.

 

Was ist der GloBE-Informationsaustausch?

 

Die effektive Mindestbesteuerung nach internationalem Standard erfordert, dass Unternehmen, insbesondere große multinationale Gruppen, detaillierte Berichte über ihr globales Einkommen und die darauf entfallenen Steuern erstellen. Diese sogenannten Mindeststeuer-Berichte oder GIR (GloBE Information Return) enthalten wichtige Kennzahlen, die den Finanzverwaltungen erlauben sollen, die Einhaltung der Mindeststeuerpflicht zu überwachen. Die neue Mehrseitige Vereinbarung schafft den rechtlichen Rahmen dafür, dass diese Daten nicht isoliert von einzelnen Ländern verwaltet werden, sondern automatisch zwischen den zuständigen Behörden weltweit ausgetauscht werden. Dadurch kann jede beteiligte Steuerbehörde zeitnah und vollständig auf die relevanten Informationen zugreifen und so die korrekte Anwendung der Mindeststeuerregelungen besser kontrollieren.

 

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen

 

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Werbebanner AudipyFür multinationale Konzernverbünde bedeutet die Einführung des automatischen Austauschs der GIR-Daten eine erheblich gestiegene Transparenzpflicht. Unternehmensgruppen müssen sicherstellen, dass ihre Berichterstattung den internationalen Anforderungen entspricht und die Daten fristgerecht und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Ein Versäumnis oder eine fehlerhafte Meldung kann nicht nur Sanktionen in einzelnen Ländern nach sich ziehen, sondern durch die länderübergreifende Vernetzung der Daten auch das Risiko für Prüfungen und Nachforderungen rund um den Globus erhöhen. Insbesondere Unternehmen mit umfangreichen internationalen Aktivitäten sind betroffen, da die Vereinbarung nun auch Partnerstaaten außerhalb der EU einbezieht.

 

Bedeutung für Steuerverwaltungen und internationale Zusammenarbeit

 

Der automatisierte Informationsaustausch stellt für die Finanzverwaltungen einen Quantensprung in der grenzüberschreitenden Steuerkontrolle dar. Bisher mussten die Behörden oft langwierige Anfragen über Doppelbesteuerungsabkommen stellen, um Informationen aus dem Ausland zu erhalten. Mit der neuen Regelung erhält jede beteiligte Steuerbehörde automatisch Zugriff auf umfassende Daten, die für die Prüfung der Mindeststeuerpflicht nötig sind. Dies fördert nicht nur die Effizienz bei der Steueraufsicht, sondern stärkt auch das Vertrauen in die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und Steuervermeidung. Für die betroffenen Behörden ist das Gesetz eine Voraussetzung, um die Verpflichtungen aus der OECD-Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („BEPS“) vollständig umzusetzen.

Diese Neuerung fügt sich nahtlos in die bestehenden Bemühungen ein, die weltweite Besteuerung von Unternehmen gerechter und transparenter zu gestalten. Sie unterstreicht den wachsenden globalen Trend, den digitalen und internationalen Austausch steuerrelevanter Informationen zu intensivieren, um Steuersysteme gegen Umgehungen zu schützen und eine faire Steuerlastverteilung zu gewährleisten. Für Unternehmen heißt dies, dass sie sich auf eine zunehmend koordinierte und standardisierte Berichterstattung einstellen müssen – sowohl juristisch als auch organisatorisch.

 

25.03.2026 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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