Niederlande leiten grundlegende Reform der Kapitalbesteuerung ein
Tweede Kamer verabschiedet Actual Return Box 3 Act
Am 12. Februar 2026 hat das niederländische Repräsentantenhaus, die Tweede Kamer, ein weitreichendes Reformgesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Vermögen ab dem Jahr 2028 beschlossen. Das Gesetz – als Actual Return Box 3 Act bekannt – markiert einen erheblichen Systemwechsel und soll die bisherige, gerichtlich verworfene Besteuerung auf Basis fiktiver Renditen ersetzen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss die Eerste Kamer noch zustimmen.
Von der fiktiven Rendite zum tatsächlichen Vermögenszuwachs
Seit Einführung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2001 wurde Vermögen in der sogenannten Box 3 pauschal anhand einer unterstellten Rendite besteuert. Die tatsächlichen Erträge spielten nur eine untergeordnete Rolle und konnten erst seit 2017 auf Antrag berücksichtigt werden.
Mit dem neuen System erfolgt nun ein Paradigmenwechsel:
Künftig bildet der tatsächliche Vermögenszuwachs die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dazu zählen:
- laufende Erträge wie Zinsen, Dividenden, Mieten und Pachten
- realisierte Veräußerungsgewinne
- grundsätzlich auch nicht realisierte (unrealisierte) Wertänderungen von Vermögenswerten
Damit kombiniert das System eine Ertrags- und Wertentwicklungsbesteuerung.
Ausnahmen:
Unrealisierte Wertschwankungen von Immobilien sowie bestimmten Startup-Investitionen bleiben steuerfrei, bis es zu einer Veräußerung oder einem vergleichbaren Realisationsereignis kommt. Für diese Vermögenswerte gilt weiterhin ein reines Realisationsprinzip.
Steuersatz bleibt – Freibetrag wird neu gestaltet
Der Steuersatz von 36 % bleibt unverändert.
Neu eingeführt wird jedoch ein jährlicher Freibetrag von 1.800 Euro, der direkt auf die in Box 3 steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird.
Dies ersetzt den bisherigen steuerfreien Vermögensanteil (2026: 59.357 Euro). Die Reform soll insbesondere Personen mit geringem Vermögen entlasten.
Zum steuerpflichtigen Vermögen zählen weiterhin:
- Immobilien und Nutzungsrechte
- nicht privat genutzte bewegliche Vermögensgegenstände
- Bargeld, Bankguthaben und Wertpapiere
Für nicht in den Niederlanden ansässige Steuerpflichtige bleibt die Steuerpflicht auf im Land belegenes Vermögen beschränkt.
Verlustverrechnung wird flexibilisiert
Künftig können Verluste mit positiven Box 3-Erträgen verrechnet und zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.
Allerdings gelten zwei Einschränkungen:
- kein Verlustrücktrag
- Verluste werden erst ab einer Mindesthöhe von 500 Euro berücksichtigt
Politischer Ausblick: Übergangsmodell statt Endlösung
Obwohl das Gesetz einen tiefgreifenden Wandel darstellt, gilt bereits heute als wahrscheinlich, dass es sich nur um eine Übergangslösung handelt.
Die niederländische Regierung strebt laut Koalitionsvertrag mittelfristig eine vollständige Rückkehr zum Realisationsprinzip an – also ein System, das ausschließlich auf realisierten Gewinnen basiert. Das neue Modell ab 2028 dürfte daher nicht das letzte Kapitel der niederländischen Vermögensbesteuerung sein.
25.02.2026 - Veronika Graf - vg@ntg24.de
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