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Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen ab Januar 2024

BMF-Schreiben vom 21.11.2023

NTG24 - Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen ab Januar 2024

 

Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einver­nehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht aus­gewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gemacht.

 

Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

 

Ein zentraler Punkt dieser Neuregelungen ist die Einführung spezifischer Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die je nach Reiseland variieren. Diese Pauschbeträge bieten eine klare Orientierung für die korrekte Abrechnung von Reisekosten.

 

Regelungen für verschiedene Reisearten

 

Die Richtlinien unterscheiden zwischen eintägigen und mehrtägigen Reisen und legen entsprechende Regelungen für beide Reisearten fest. Ein besonderer Fokus liegt auf der Kürzung der Verpflegungspauschale bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber.

 

Doppelte Haushaltsführung im Ausland

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anwendung dieser Vorschriften im Kontext der doppelten Haushaltsführung bei Auslandstätigkeiten. Dieser Teil der Richtlinien adressiert spezielle Situationen, die bei längeren Auslandsaufenthalten von Arbeitnehmern entstehen können.

 

Umfassende Länderliste für Pauschbeträge

 

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Werbebanner SemitaxEin wesentlicher Bestandteil der Neuerungen ist die detaillierte Liste der Pauschbeträge für verschiedene Länder. Diese Liste dient als praktische Richtlinie für Unternehmen und Arbeitnehmer, die internationale Geschäftsreisen unternehmen, und erleichtert die korrekte Berechnung und Abrechnung von Reisekosten gemäß den neuen steuerlichen Bestimmungen.

Hier können Sie das komplette BMF Schreiben inkl. aller Ländertabellen downloaden:

 

02.12.2023 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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