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BMF veröffentlicht Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für 2026

BMF-Schreiben vom 23.12.2025, BStBl I 2026, 4

NTG24 - BMF veröffentlicht Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für 2026

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat die für das Kalenderjahr 2026 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gemacht. Die Pauschalen basieren auf den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke und dienen der Vereinfachung, indem sie eine monatliche Pauschalverbuchung statt der Aufzeichnung zahlreicher Einzelentnahmen ermöglichen.

 

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Werbebanner AudipyDie Pauschbeträge sind Jahreswerte je Person (ohne Umsatzsteuer). Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt ein Ansatz, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte anzusetzen. Zu- oder Abschläge aufgrund individueller Ess- und Trinkgewohnheiten sind grundsätzlich ausgeschlossen; bei nachweislicher vollständiger behördlicher Schließung kann jedoch ein zeitanteiliger Ansatz in Betracht kommen.

Das Schreiben enthält zudem Branchenwerte u. a. für Bäckereien, Fleischereien/Metzgereien, Gaststätten, Cafés/Konditoreien sowie verschiedene Einzelhandelszweige und regelt für gemischte Betriebe, dass grundsätzlich nur der jeweils höhere Pauschbetrag anzusetzen ist

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026

 

16.02.2026 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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